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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Alternativwohnung; Rechtsmissbrauch
Leitsatz
Auch das Festhalten am Nutzungswunsch für eine bestimmte Wohnung trotz anderweit frei gewordener Wohnungen ist nicht mißbräuchlich, wenn der Eigentümer hierfür vernünftige und nachvollziehbare Gründe anführen kann, insbesondere sein Wohnbedarf nicht weit überhöht ist. Er kann auf ein Alternativobjekt nur verwiesen werden, wenn der von ihm selbst bestimmte Wohnbedarf darin ohne wesentliche Abstriche zu verwirklichen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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