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Urteil Staffelmietvertrag
Schlagworte
Staffelmietvertrag
Leitsatz
Bei einem Staffelmietvertrag ist der Mietzins nicht im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 4 MHG betragsmäßig ausgewiesen, wenn nur der monatliche Anfangsmietzins und die (jährlichen) Erhöhungsbeträge angegeben sind.
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