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  1. V ZR 198/01 - Bodenreformgrundstück; Nachzeichnung der nach der Besitzwechselverordnung erfolgenden Eigentumszuordnung
    Leitsatz: Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 2 Buchst. b EGBGB sind entsprechend anzuwenden, wenn der verstorbene Eigentümer eines Grundstücks aus der Bodenreform bis Ablauf des 15. März 1990 zwar nicht im Grundbuch eingetragen war, jedoch in das Grundbuch einzutragen gewesen wäre.
    BGH
    20.09.2002
  2. V ZR 170/01 - Erlösauskehr; Verkehrswertbeweis durch Privatgutachten
    Leitsatz: Bei Vorlage eines Privatgutachtens kann ein rechtsmißbräuchliches Vorbringen "ins Blaue hinein" nicht schon dann bejaht werden, wenn das Privatgutachten nach tatrichterlicher Einschätzung das Beweismaß verfehlt, das nach § 286 ZPO für die Überzeugung von der Wahrheit einer Behauptung zu fordern ist.
    BGH
    20.09.2002
  3. V ZB 30/02 - Zum Stimmverbot des Verwalters bei Abberufung und Kündigung des Verwaltervertrages
    Leitsatz: 1. Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Negativbeschluß, weil er die Feststellung eines ablehnenden Beschlußergebnisses durch den Versammlungsleiter für unrichtig hält, so kann er die Beschlußanfechtung mit einem Antrag verbinden, der auf gerichtliche Feststellung eines positiven Beschlußergebnisses gerichtet ist. Im Fall einer solchen Antragsverbindung fehlt es für die Anfechtung des Negativbeschlusses nicht an einem Rechtsschutzinteresse. 2. Es stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abwahl des Verwalters dar, wenn hierüber auf Grund wirksamer Vereinbarung nicht nach dem Kopfprinzip, sondern nach dem Wert- (oder Anteils-) prinzip oder nach dem Objektprinzip abzustimmen ist. 3. Für einen zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümer besteht bei der Beschlußfassung über seine Abberufung auch bei gleichzeitiger Entscheidung über die Beendigung des Verwaltervertrages nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Stimmverbot. 4. Das Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers bei der Entscheidung über seine Bestellung oder Abberufung als Verwalter genügt allein noch nicht, um unter dem Gesichtspunkt der Majorisierung einen Stimmrechtsmißbrauch zu begründen. 5. Verhält sich ein Wohnungseigentümer bei Ausübung seines Stimmrechts rechtsmißbräuchlich, so ist die von ihm abgegebene Stimme unwirksam und bei der Feststellung des Beschlußergebnisses nicht zu berücksichtigen.
    BGH
    19.09.2002
  4. V ZB 31/02 - Wertgrenze, keine - für Rechtsbeschwerde gegen Beschluß; Rechtsbeschwerde, keine Wertgrenze für - gegen Beschluß
    Leitsatz: Die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO gilt nicht für die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Berufung unzulässig ist, weil es an einer ordnungsgemäßen Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift fehlt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geklärt. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch nicht im Hinblick auf die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien zur Fortbildung des Rechts erforderlich.
    BGH
    19.09.2002
  5. V ZB 37/02 - Abstimmungsauszählungen nach Subtraktionsmethode; Stimmrechtsauszählung
    Leitsatz: 1. Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluß nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlung das tatsächliche Ergebnis einer Abstimmung grundsätzlich auch dadurch feststellen, daß er bereits nach der Abstimmung über zwei von drei - auf Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung gerichteten - Abstimmungsfragen die Zahl der noch nicht abgegebenen Stimmen als Ergebnis der dritten Abstimmungsfrage wertet (sog. Subtraktionsmethode). 2. Durch die Subtraktionsmethode kann das tatsächliche Abstimmungsergebnis allerdings nur dann hinreichend verläßlich ermittelt werden, wenn für den Zeitpunkt der jeweiligen Abstimmung die Anzahl der anwesenden und vertretenen Wohnungseigentümer und - bei Abweichung vom Kopfprinzip - auch deren Stimmkraft feststeht.
    BGH
    19.09.2002
  6. IV ZR 287/01 - Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Mieterhöhung
    Leitsatz: Schadensersatzansprüche gegen Testamentsvollstrecker nach § 2219 Abs. 1 BGB verjähren in 30 Jahren seit ihrer Entstehung, auch wenn ein Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker tätig geworden ist.
    BGH
    18.09.2002
  7. XI ZB 9/02 - Vergleichgebühr, - im Berufungsverfahren
    Leitsatz: a) Die Vergleichsgebühr ist nicht nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO zu erhöhen, sofern im Berufungsverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Ansprüche geschlossen wird. b) § 32 BRAGO kommt nur zur Anwendung, wenn die Streitigkeit nach dem dem Rechtsanwalt erteilten Auftrag vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden soll.
    BGH
    17.09.2002
  8. XI ZR 306/01 - Sittenwidrigkeit,Bürgschaft; Strohmann; Bankbürgschaft
    Leitsatz: Ein Kreditinstitut, das einer GmbH ein Darlehen gewährt, hat ein berechtigtes Interesse an der persönlichen Haftung der maßgeblich beteiligten Gesellschafter. Das gilt in gleicher Weise, wenn der Krediteiner Kommanditgesellschaft gewährt und vom Kommanditisten eine entsprechende Sicherheit verlangt wird. Auch in diesem Fall kann die kreditgebende Bank im allgemeinen davon ausgehen, daß bei einem Gesellschafterbürgen, der einen bedeutsamen Gesellschaftsanteil hält, das eigene wirtschaftliche Interesse im Vordergrund steht und er schon deshalb durch die Haftung kein unzumutbares Risiko auf sich nimmt. Auch hier begründen daher weder die krasse finanzielle Überforderung eines bürgenden Gesellschafters noch seine emotionale Verbundenheit mit einem die Gesellschaft beherrschenden Dritten die Vermutung der Sittenwidrigkeit .Dies gilt in der Regel selbst dann, wenn der Gesellschafter lediglich die Funktion eines Strohmannes hat.
    BGH
    17.09.2002
  9. VI ZR 147/01 - Freistellungsanspruch, - für Grundschuld gegen Schädiger
    Leitsatz: Zum Freistellungsanspruch des Grundstückeigentümers von der dinglichen Haftung für eine vom Schädiger bestellte Grundschuld.
    BGH
    17.09.2002
  10. VI ZR 419/01 - Empfangsbekenntnis, fehlender Handaktenvermerk für -; Wiedereinsetzung, mündliche Anweisungen und -
    Leitsatz: Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sind, daß die Anweisung in Vergessenheit gerät und die konkrete Fristeintragung unterbleibt.
    BGH
    17.09.2002