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  1. IX ZB 271/02 - Rechtsbeschwerde, keine - im Kostenansatzverfahren trotz Zulassung; Kostenansatzverfahren, keine Rechtsbeschwerde im -
    Leitsatz: Die Rechtsbeschwerde ist im Kostenansatzverfahren auch dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluß zugelassen hat.
    BGH
    01.10.2002
  2. XI ZR 71/02 - Revision, Zulassung der - bei Divergenz; Nichtzulassungsbeschwerde, Voraussetzungen der -
    Leitsatz: a) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) ist die Revision nur in Fällen der Divergenz sowie der Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr zuzulassen. Darüber hinaus werden Rechtsfehler im Einzelfall von diesem Zulassungsgrund auch dann nicht erfaßt, wenn sie offensichtlich oder besonders schwerwiegend sind oder einen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte enthalten. b) Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) kann einer Sache zukommen, wenn sie Rechtsfragen aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können, oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren. Darüber hinaus begründen Rechtsfehler im Einzelfall ausnahmsweise dann eine grundsätzliche Bedeutung der Sache, wenn offenkundig ist, daß die angefochtene Entscheidung sich als objektiv willkürlich darstellt oder Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt, und wenn jeweils nicht zweifelhaft erscheint, daß das Bundesverfassungsgericht sie auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufheben würde. c) Eine ordnungsgemäße Darlegung (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) setzt voraus, daß der Beschwerdeführer die Zulassungsgründe, auf die er die Beschwerde stützt, benennt und zu deren Voraussetzungen so substantiiert vorträgt, daß das Revisionsgericht allein anhand der Lektüre der Beschwerdebegründung und des Berufungsurteils die Voraussetzungen der Zulassung prüfen kann.
    BGH
    01.10.2002
  3. IX ZR 125/02 - Sprungrevision, - bei mehreren selbständigen Ansprüchen; Lastschriftverfahren, Widerspruch des Insolvenzverwalters bei -
    Leitsatz: a) Der Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 e übersteigt und der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt. b) Betrifft die Beschwer durch das angefochtene Urteil mehrere selbständige Ansprüche und kommt ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich eines Streitgegenstandes in Betracht, ist der Antrag unzulässig, wenn die davon ausgehende Beschwer den Betrag von 600 e nicht übersteigt. c) Widerspricht der Insolvenzverwalter Belastungen des im Soll geführten Kontos des Schuldners, die im Lastschriftverfahren erfolgt sind, kann er lediglich deren Beseitigung verlangen; ein Auszahlungsanspruch steht ihm nicht zu. Mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nimmt das Kreditinstitut daher keine Verrechnung vor.
    BGH
    01.10.2002
  4. IX ZR 360/99 - Kontokorrent-Kredit, Einschränkung von - als inkongruente Deckung; Bargeschäft, unanfechtbares - bei Verfügungen des Gemeinschuldners
    Leitsatz: 1. Setzt ein Kreditinstitut eine Frist zur Rückführung eines ausgereichten Kontokorrent-Kredits, so stellt die Rückführung des Kredits vor Fristablauf auch dann eine inkongruente Befriedigung dar, wenn das Kreditinstitut gleichzeitig ankündigt, weitere Belastungen schon sofort nicht mehr zuzulassen. KO § 30; AGB-Banken Nr. 14 Abs. 1 2. Hat die spätere Gemeinschuldnerin künftige Forderungen sicherungshalber rechtswirksam an ein Kreditinstitut abgetreten, so werden die Konkursgläubiger regelmäßig nicht benachteiligt, soweit das Kreditinstitut die bei ihm eingehenden Zahlungen der Drittschuldner gegen Verbindlichkeiten der Gemeinschuldnerin verrechnet. KO § 30 3. Ein unanfechtbares Bargeschäft kann auch insoweit vorliegen, als das Kreditinstitut zwar nicht alle, aber einzelne Verfügungen der Gemeinschuldnerin über ihr im Soll geführtes Konto im Ausgleich gegen verrechnete Eingänge ausführt (im Anschluß an Senatsurt. v. 7. März 2002 - IX ZR 223/01, WM 2002, 951, 954, z. V. b. in BGHZ).
    BGH
    01.10.2002
  5. IX ZR 443/00 - Insolvenzverfahren, Vergleich im - und Bürgschaft
    Leitsatz: Schließt der Gläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hauptschuldners mit dem Verwalter einen außergerichtlichen Vergleich, der vorsieht, daß die durch Bürgschaft gesicherte Forderung nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erlischt, kann er grundsätzlich nicht mehr den Bürgen in Höhe des erlittenen Ausfalls in Anspruch nehmen.
    BGH
    01.10.2002
  6. V ZR 320/01 - Gewährleistungsausschluß bei Wohnungsverkauf; Zurechnung der Mangelkenntnis
    Leitsatz: Allein dadurch, daß der Verwalter eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum als Zustellungsvertreter entgegennimmt, wird dem einzelnen Wohnungseigentümer bei einem Verkauf des Wohnungseigentums noch nicht die Kenntnis von dem Inhalt vermittelt.
    BGH
    27.09.2002
  7. V ZR 98/01 - Amtshaftung, - wegen Versagung des Einvernehmens
    Leitsatz: Wer einen Anspruch auf Herausgabe einer rechtsgrundlos erbrachten Leistung geltend macht, genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Schuldner behaupteten und die sonst nach den Umständen in Betracht kommenden Rechtsgründe ausräumt. Das Risiko, daß abstrakt-theoretisch ein Rechtsgrund gegeben sein könnte, der zu dem zu beurteilenden Prozeßstoff keinen Bezug aufweist, trägt er selbst dann nicht, wenn der Schuldner als Gesamtrechtsnachfolger des Leistungsempfängers über die Umstände der Leistung keine unmittelbaren Kenntnisse besitzt.
    BGH
    27.09.2002
  8. V ZR 218/01 - Sittenwidrigkeit, keine - bei schwieriger Bewertung
    Leitsatz: Gehen Verkäufer und Käufer übereinstimmend und zutreffend davon aus, daß das verkaufte Grundstück derzeit und auf weiteres nicht bebaubar ist, und vereinbaren sie im Hinblick darauf einen relativ geringen Kaufpreis (hier: 9.000 DM), so kann die an ein objektives Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung (hier: rd. 30.000 DM) geknüpfte Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten erschüttert sein, wenn der absolute Wert der Kaufsache relativ gering und seine zutreffende Einschätzung schwierig ist.
    BGH
    27.09.2002
  9. V ZR 262/01 - Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude
    Leitsatz: Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim, die in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude vorgenommen wurden, begründen nur dann einen Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, wenn sie zu einer Rekonstruktion oder Änderung der Nutzungsart des Gebäudes geführt und nach Umfang und Aufwand einer Neuerrichtung entsprochen haben; baulichen Maßnahmen aufgrund eines Überlassungsvertrages stehen sie nicht gleich (im Anschluß an Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, WM 1999, 94).
    BGH
    27.09.2002
  10. IX ZB 180/02 - Pfändungsgrenze, Herabsetzung der - wegen Vorsatztat; Betrug, Zwangsvollstreckung wegen Anspruchs aus -
    Leitsatz: Ist in dem zu vollstreckenden Titel keine oder nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt, kann der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren ohne Zustimmung des Schuldners nicht mehr nachweisen, daß der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.
    BGH
    26.09.2002