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Suchergebnis Urteilssuche (161 - 170 von 671)
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V ZR 441/00 - Telekommunikationsgesetz, Ausgleichsanspruch nach - für BesitzerLeitsatz: Der Ausgleichsanspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 1 TKG steht auch dem Besitzer zu. BGB § 956 Abs. 2 Die von einem Unterpächter erteilte Aneignungsgestattung ist auch dann wirksam, wenn der Eigentümer die Unterverpachtung nicht gestattet hatte.BGH12.07.2002
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VII ZR 261/00 - Berufungsbegründung, Anforderungen an - bei AufrechnungLeitsatz: Die formellen Anforderungen an eine Berufungsbegründung müssen auch dann erfüllt sein, wenn sich die Berufung lediglich gegen die Entscheidung über eine zur Aufrechnung gestellte Forderung wendet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 389/98 -, NJW 2002, 1417).BGH11.07.2002
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IX ZB 80/02 - Rechtsbeschwerde, - im KonkursverfahrenLeitsatz: Aufgrund des Zivilprozeßreformgesetzes ist auch in Verfahren nach der Konkursordnung gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts nur noch die Rechtsbeschwerde möglich. Diese Rechtsbeschwerde richtet sich nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO n. F., nicht nach § 7 InsO.BGH11.07.2002
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IX ZR 262/01 - Insolvenzverwalter, Verwertung einer zur Sicherung abgetretenen Forderung durch -Leitsatz: Der Insolvenzverwalter darf eine vom Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherungshalber abgetretene Forderung auch dann verwerten, wenn die Abtretung dem Drittschuldner angezeigt worden ist. InsO § 170 Abs. 2, § 171 Abs. 1 Der pauschalierte Ersatz der Feststellungskosten hängt nicht vom Umfang des Feststellungsaufwands im Einzelfall ab.BGH11.07.2002
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IX ZR 326/99 - Vollstreckung aus früheren Urteilen auch nach Änderung der RechtsprechungLeitsatz: a) § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bezieht sich nicht auf Erkenntnisse des Bundesverfassungsgerichts, die eine gerichtliche Entscheidung wegen verfassungsrechtlicher Mängel aufheben, den inhaltlichen Bestand der einschlägigen Rechtsvorschriften jedoch unberührt lassen. b) Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993, mit dem ein die Haftung eines finanziell überforderten Bürgen betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben wurde, bezeichnet nicht eine bestimmte Normauslegung als mit dem Grundgesetz unvereinbar; daher kann auf diese Entscheidung nicht eine Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Titel gestützt werden, der die Forderung aus einem Bürgschaftsvertrag betrifft, welcher nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. c) Die Vollstreckung aus einem vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 erwirkten Urteil über die Forderung aus einer Bürgschaft, die nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, kann im allgemeinen nicht mit der Klage aus § 826 BGB abgewehrt werden.BGH11.07.2002
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VIII ZR 158/01 - Tankstellenhalter, Ausgleichsanspruch für - und StammkundenumsatzanteilLeitsatz: Zur Schätzung des Stammkundenumsatzanteils im Rahmen der Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters (im Anschluß an BGH, Urteile vom 6. August 1997 - VIII ZR 150/96 und VIII ZR 92/96 -, NJW 1998, 66 bzw. 71).BGH10.07.2002
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VIII ZR 199/01 - Grüne Woche; keine FreizeitveranstaltungLeitsatz: Die "Grüne Woche Berlin" 1999 war wie schon zuvor keine Freizeitveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG (im Anschluß an BGH, Urteil vom 26. März 1992 - I ZR 104/90, WM 1992, 1294 = NJW 1992, 1889).BGH10.07.2002
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KZR 30/00 - Blockheizkraftwerk, Verpflichtung zum Vertragsschluß mit -Leitsatz: a) Verknüpft eine Gemeinde den Verkauf von Grundstücken in einem Neubaugebiet mit der Verpflichtung, den Heizenergiebedarf durch ein von einer gemeindeeigenen Gesellschaft betriebenes Blockheizkraftwerk zu decken, liegt darin weder unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs der öffentlichen Hand noch unter dem der Kopplung verschiedener Waren oder Leistungen ein Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG. b) Bei einer solchen Verknüpfung handelt es sich um eine Kopplung in einem Austauschvertrag, die nicht von vornherein kartellrechtlichen Bedenken begegnet. Eine unbillige Behinderung der Anbieter anderer Energiequellen, die aufgrund der Kopplungsklausel vom Wettbewerb in dem fraglichen Neubaugebiet ausgeschlossen werden, liegt darin nicht.BGH09.07.2002
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X ARZ 110/02 - Willkürlichkeit einer VerweisungLeitsatz: Ein Verweisungsbeschluß ist nicht schon deshalb willkürlich, weil er von einer "ganz überwiegenden" oder "fast einhelligen" Rechtsauffassung abweicht.BGH09.07.2002
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XI ZR 323/01 - Darlehensvertrag; Kündigung gegenüber mehreren DarlehensnehmernLeitsatz: Ein Darlehensvertrag kann grundsätzlich nur einheitlich gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldnern gekündigt werden.BGH09.07.2002