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Suchergebnis Urteilssuche (661 - 670 von 671)

  1. 8 D 49/99. G - Bodenreformland; Bodenordnungsverfahren; Gebäudeeigentum; LPG; landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; Altbauten; Hofstelle; Besitzmoratorium
    Leitsatz: Kein Eigentumserwerb der LPG an Altbauten auf Bodenreformland (Fortführung von ZOV 2001, 203 entgegen BVerwG vom 26. August 1999 - 3 C 26.98 - ZOV 2000, 184 und vom 20. Juni 2002 - 3 C 8.01 - ZOV 2002, 366).
    BrdbgOVG
    26.09.2002
  2. 8 D 25/99. G - Bodenordnungsverfahren; Teilnehmergemeinschaft; Wegeausbau; Ausbaukosten; Kostenverteilung; Beitragsmaßstab
    Leitsatz: Auch in Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz entsteht nach den über § 63 Abs. 2 LwAnpG sinngemäß anzuwendenden Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (hier: §§ 16 ff. FlurbG) eine Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
    BrdbgOVG
    26.09.2002
  3. 32 C 82/02 - Anspruch des Vermieters auf Vorschuß für umfangreiche Belegkopien der Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Einwendungen des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung sind unerheblich, wenn er umfangreiche Belegkopien vom Vermieter angefordert, einen Kostenvorschuß von je 0,25 Euro pro Kopie jedoch nicht gezahlt hatte.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    13.09.2002
  4. 2Z BR 128/01 - Grenzen der Herstellung nach Aufteilungsplan; Türeinbau zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum
    Leitsatz: Darf ein Wohnungseigentümer in einer Wand zwischen seinem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum eine Tür ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer einbauen, so ist einer der übrigen Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben daran gehindert, die Beseitigung der Tür zur erstmaligen Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands zu verlangen.
    BayObLG
    06.06.2002
  5. 0873/02 - Rückauflassung von Bodenreformland
    Leitsatz: Zulässigkeit einer Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen angeordneter Rückauflassung von Bodenreformland.
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Dritte Sektion
    25.04.2002
  6. 2Z BR 182/01 - Aufstellen von Biertischen für Freiausschank keine bauliche Veränderung; Verpachtung von Gemeinschaftseigentum durch Mehrheitsbeschluß
    Leitsatz: 1. Die Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen Wohnungseigentumsverfahrens läßt die Verfahrensführungsbefugnis des Veräußerers unberührt. 2. Über die Verpachtung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß wirksam entschieden werden, soweit den Wohnungseigentümern dadurch kein Nachteil erwächst. 3. Das Aufstellen von Biertischen, Bänken und Schirmen, die im Boden nicht fest verankert sind, auf einer Gemeinschaftsfläche zum Betreiben eines Freiausschanks stellt keine bauliche Veränderung dar.
    BayObLG
    28.03.2002
  7. 8 D 2/00.G - Bodenordnungsverfahren; zivilrechtlicher Prozessvergleich; Gebäudeeigentum; Stallanlage; Ausbaumaßnahmen; Wirtschaftsgebäude; LPG; Genossenschaftseigentum; Überbauteneigentum
    Leitsatz: 1. Die Einleitung des nicht von Amts wegen durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens nach dem LwAnpG ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Beteiligten in Ausübung der ihnen zustehenden Dispositionsmaxime im Rahmen eines zivilrechtlichen Prozeßvergleichs Regelungen ihrer Rechtsbeziehungen in bezug auf ein Flurstück getroffen haben, nach denen BGB-konforme Rechtsverhältnisse bestehen (werden). 2. Die Restnutzungsdauer einer im gesonderten Gebäudeeigentum stehenden Stallanlage hat keinen Einfluß auf die Befugnis zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschluß vom 21. Juli 1999 - 8 B 73/99 - in RdL 1999, 273; OVG Weimar, VIZ 2001, 155). 3. Zum Entstehen von gesondertem Gebäudeeigentum gemäß § 13 LPGG-59/§ 27 LPGG-82 in Abgrenzung zu Ausbaumaßnahmen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 26.98 - in RdL 1999, 318 ff.; Urteil des Senats vom 25. Januar 2001 - 8 D 6/99.G - in VIZ 2001, 388 = ZOV 2001, 203). 4. Zur Einbringung von Wirtschaftsgebäuden in eine LPG und der Entstehung von genossenschaftlichem Eigentum. 5. Zu den Eigentumsverhältnissen bei Überbauten.
    OVG Brdbg
    21.03.2002
  8. 1 O 76/01 - Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Streitigkeiten aus gütlicher Einigung; gütliche Einigung; vermögensrechtliche Streitigkeit
    Leitsatz: 1. Die gütliche Einigung nach § 31 Abs. 5 S. 1 VermG ist ein zivilrechtlicher Vertrag. 2. Streitigkeiten aus der gütlichen Einigung sind vor den ordentlichen Gerichten auszutragen. 3. Streitigkeiten aus einer gütlichen Einigung sind vermögensrechtliche Streitigkeiten.
    OVG Greifswald
    12.03.2002
  9. 2Z BR 138/01 - Verlegung des Müllstandortes; Nachteil wegen Gesetzesverstoßes
    Leitsatz: 1. Die Verlegung einer Mülltonnenanlage stellt eine bauliche Veränderung dar. 2. Ein Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG kann nicht bereits aus dem Umstand hergeleitet werden, daß durch eine Baumaßnahme gegen eine gesetzliche Bestimmung oder eine verbindliche Regelung in einem Bauplan verstoßen wird. Solche baulichen Maßnahmen sind vielmehr von den Wohnungseigentümern hinzunehmen, wenn deren Rechtsstellung nicht oder nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt wird.
    BayObLG
    14.02.2002
  10. 2Z BR 161/01 - Übergang der Verwalterstellung auf GmbH durch Mehrheitsbeschluß
    Leitsatz: 1. Auch wenn die Wirksamkeit eines Verwalterwechsels in Streit steht, ist der Verwalter als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch, daß die ordnungsgemäße Information der Wohnungseigentümer sichergestellt ist. 2. Ein auf Ungültigerklärung der in einer Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüsse gerichteter Antrag ist jedenfalls dann nicht mangels hinreichender Bestimmtheit des Anfechtungsgegenstands unzulässig, wenn der Antragsteller sich auf einen formellen Einberufungsmangel beruft, der sämtlichen Beschlüssen anhaftet. 3. Die Ablehnung eines Beschlußantrags durch die Wohnungseigentümer hat Beschlußqualität. Ein solcher Negativbeschluß ist kein Nichtbeschluß (wie BGH = GE 2001, 1405 = NJW 2001, 3339). 4. Wird Wohnungseigentum durch die Firma eines Einzelkaufmanns verwaltet, geht im Fall der Umwandlung der einzelkaufmännischen Firma in Form der Ausgliederung zum Zwecke der Neugründung einer GmbH das Verwalteramt nicht von selbst auf die GmbH über. Dazu bedarf es vielmehr der Zustimmung der Wohnungseigentümer in der Form eines Mehrheitsbeschlusses.
    BayObLG
    07.02.2002