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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 671)

  1. V ZR 100/02 - Beweislast für arglistiges Verschweigen von Mängeln
    Leitsatz: Die in den Kaufvertrag aufgenommene Erklärung des Verkäufers, ihm sei "vom Vorhandensein wesentlicher unsichtbarer Mängel nichts bekannt", rechtfertigt keine Abweichung von dem Grundsatz, daß den Käufer die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, daß der Verkäufer ihn über offenbarungspflichtige Umstände nicht aufgeklärt hat.
    BGH
    31.10.2002
  2. III ZB 17/02 - Zustellung, wirksame - trotz Einzelweisung der Geschäftsstelle
    Leitsatz: Eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ersatzzustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Geschäftsstelle des Gerichts - objektiv zu Unrecht - im Zustellungsauftrag eine Ersatzzustellung ausgeschlossen hatte.
    BGH
    31.10.2002
  3. III ZB 7/02 - Rechtsweg, - für Ansprüche aus Kabelvertrag; Medienbetriebsgesellschaften, Bayerische - und Rechtsweg
    Leitsatz: Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Kabelgesellschaft nach dem Bayerischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz 1987 bzw. einer Medienbetriebsgesellschaft nach dem Bayerischen Mediengesetz 1992 (bzw. ihren Zessionaren) und dem Betreiber einer Kabelanlage wegen des Anspruchs auf ein vertragliches Teilnehmerentgelt ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.
    BGH
    31.10.2002
  4. III ZR 13/02 - Prozeßvergleich, - in Baulandsachen
    Leitsatz: a) Für die gütliche Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens, das eine Enteignung betrifft, kommt sowohl eine Einigung in der Form des § 110 Abs. 2 BauGB als auch ein Vergleich nach den Formvorschriften der Zivilprozeßordnung in Betracht. b) Zur Wahl der Form des Prozeßvergleichs in einem solchen Fall.
    BGH
    31.10.2002
  5. VI ZR 353/01 - Gutachten, mündliche Erläuterung zum -
    Leitsatz: Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht das Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen Erläuterungsbedarf sieht.
    BGH
    29.10.2002
  6. V ZR 293/01 - Altenteil, Berufsausübung und -
    Leitsatz: a) Will der Tatrichter von der Aussage eines sachverständigen Zeugen über sachkundig getroffene Feststellungen abweichen, muß er seine bessere Sachkunde darlegen. b) Den Voraussetzungen eines Altenteils ist nicht genügt, wenn der Übernehmer in den übergebenen Räumen seine Berufstätigkeit aufnimmt oder fortsetzt.
    BGH
    25.10.2002
  7. V ZR 396/01 - Erbbauzins, vorläufige Bestimmung für - im Beitrittsgebiet
    Leitsatz: Wurde bei der Ausgabe eines Erbbaurechts an einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Beitrittsgebiet der Erbbauzins nur vorläufig bestimmt, weil der Grundstückswert nicht feststellbar war, bedeutet die nach der Feststellbarkeit des Grundstückswerts vorgenommene Neufestsetzung des Erbbauzinses keine Anpassung des Erbbauzinses an eine Änderung der Wertverhältnisse im Sinne von § 9 a Abs. 1 ErbbauVO.
    BGH
    25.10.2002
  8. V ZR 253/01 - Verfallabrede, - bei nicht dinglich gesichertem Gläubiger
    Leitsatz: Auch wenn der dinglich nicht gesicherte Gläubiger die Darlehenssumme an seinen Schuldner nur deswegen auszahlen kann, weil er seinerseits ein Darlehen in derselben Höhe von einem Dritten erhalten und die Rückzahlungspflicht durch die Eintragung von Grundpfandrechten auf dem Grundstück seines Schuldners abgesichert hat, ist das Verbot einer Verfallabrede auf die Vereinbarung der Übertragung des Grundstückseigentums auf ihn für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückzahlung des dem Schuldner gewährten Darlehens nicht analog anwendbar (im Anschluß an Senat, BGHZ 130, 101).
    BGH
    25.10.2002
  9. V ZR 243/01 - Grundstücksgeschäfts durch Vertreter des Landkreises; Vertretungsmacht des für eine Aktiengesellschaft bestellten Vertreters
    Leitsatz: Zur Genehmigung eines Grundstücksgeschäfts, das ein nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB von einem Landkreis bestellter Vertreter geschlossen hat, ist der Landkreis zuständig, der den Vertreter bestellt hat. Die Vertretungsmacht eines nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für eine Aktiengesellschaft bestellten Vertreters unterliegt nicht den Beschränkungen von § 179 a AktG. § 7 GBBerG steht dem Verkauf und der Auflassung eines Grundstücks durch eine natürliche Person, die gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB zum Vertreter des Eigentümers bestellt worden ist, nicht entgegen.
    BGH
    25.10.2002
  10. IX ZR 355/00 - Bürgschaft, - auf erstes Anfordern und Rückforderung
    Leitsatz: a) Der Bürge kann die aufgrund einer Bürgschaft auf erstes Anfordern geleistete Zahlung nur zurückfordern, wenn der Gläubiger die Leistung nach materiellem Bürgschaftsrecht nicht behalten darf; ob der Bürge die Anforderung hätte zurückweisen dürfen, ist unerheblich. b) Ein Rückforderungsrecht des Hauptschuldners aus der Sicherungsabrede besteht nur, wenn der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist, dagegen nicht schon wegen Verletzung der bei Anforderung der Bürgenleistung einzuhaltenden Förmlichkeiten. c) Für den Rückforderungsanspruch des Hauptschuldners gegen den Gläubiger aus der Sicherungsabrede gelten dieselben Darlegungs- und Beweislastgrundsätze wie im Rückforderungsprozeß des Bürgen. d) Steht dem Gläubiger der Bürgschaftsbetrag nicht zu, weil der Sicherungsfall nicht eingetreten ist, so kann der Hauptschuldner Befreiung vom Aufwendungsersatzanspruch des Bürgen selbst dann verlangen, wenn dieser zu Unrecht gegen ihn geltend gemacht wird.
    BGH
    24.10.2002