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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 671)

  1. VII ZR 290/01 - Architekt, Honorar für - bei nicht genehmigungsfähiger Planung; Planung, Genehmigungsrisiko für - bei Architektenvertrag
    Leitsatz: a) Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. b) Die Parteien eines Architektenvertrages können im Rahmen der Privatautonomie vereinbaren, daß und in welchem Umfang der Auftraggeber das Risiko übernimmt, daß die vom Architekten zu erstellende Planung nicht genehmigungsfähig ist. c) Die Kenntnis des Genehmigungsrisikos bietet keine hinreichende Grundlage für die Annahme, daß die Parteien abweichend von dem schriftlichen Vertrag vereinbart haben, daß der Auftraggeber das Genehmigungsrisiko tragen soll. d) Der Auftraggeber eines Architektenvertrages ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vereinbarte Planung nachträglich in der Weise zu ändern, daß die geänderte Planung dauerhaft genehmigungsfähig ist.
    BGH
    26.09.2002
  2. VII ZR 422/00 - Verfahrensfehler; Zurückverweisung nach -
    Leitsatz: Ein wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 539 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Verfahren des ersten Rechtszuges an einem so erheblichen Mangel leidet, daß es keine ordnungsgemäße Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann.
    BGH
    26.09.2002
  3. V ZB 24/02 - Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche aus Gemeinschaftsverhältnis
    Leitsatz: 1. Das Wohnungseigentumsgericht - nicht das Prozeßgericht - ist für die Entscheidung über Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis zuständig, die gegen einen oder von einem Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, der bereits vor Rechtshängigkeit der Wohnungseigentumssache aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden ist (Aufgabe von BGHZ 44, 43; 106, 34 = GE 1989, 513). 2. Das Wohnungseigentumsgericht ist auch dann zuständig, wenn gegen einen Konkurs- oder Insolvenzverwalter, der das Wohnungseigentum vor Rechtshängigkeit freigegeben hat, Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis geltend gemacht werden (Aufgabe von BGH, 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866 = GE 1994, 865).
    BGH
    26.09.2002
  4. III ZB 22/02 - Vergleichsgebühr, - nur für Titel
    Leitsatz: Die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren erfordert, daß die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f. ZPO).
    BGH
    26.09.2002
  5. III ZB 44/02 - Wiedereinsetzung und Sorgfaltspflicht bei Anwaltswechsel
    Leitsatz: Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist (hier: bei einem Anwaltswechsel in der Berufungsinstanz, der stattfindet, wenn die Berufung durch den früheren Prozeßbevollmächtigten vermeintlich längst frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden ist, und sich nachträglich herausstellt, daß die Berufungsschrift nicht unterzeichnet war).
    BGH
    26.09.2002
  6. III ZR 302/01 - Unterlassungsgebot des Verfügungsberechtigten; Bewirtschaftungsmaßnahme; Heizungsaustausch als Bewirtschaftungsmaßnahme
    Leitsatz: Der Einbau einer neuen Gaszentralheizung kann nur dann als zustimmungsfreie Maßnahme des Verfügungsberechtigen zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswerts im Sinn des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b VermG angesehen werden, wenn die vorher vorhandene Kohlezentralheizung nicht mehr betrieben werden durfte.  
    BGH
    26.09.2002
  7. XII ZR 55/00 - Stufenklage, Mindestbetrag bei -
    Leitsatz: Macht der Kl. im Rahmen einer Stufenklage einen Mindestbetrag geltend, weil er die Klageforderung insofern beziffern und begründen zu können meinte, ohne auf eine Auskunft des Bekl. angewiesen zu sein, liegt nur wegen des darüber hinausgehenden Klagebegehrens eine Stufenklage, im übrigen eine bezifferte Teilklage vor.
    BGH
    25.09.2002
  8. VIII ZR 253/99 - Tankstelle, unwirksame Vertragsklausel für -; Mineralölunternehmen, unwirksame Vertragsklausel mit -; Ausgleichsanspruch, keine Beschränkung für - des Tankstellenbetreibers
    Leitsatz: a) Auf die Anspruchsberechtigung rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen für Klagen gegen unwirksame Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 1 UKlaG) findet das Erfordernis "die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben" (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG) keine Anwendung. b) Eine vorformulierte Vertragsbedingung in dem zwischen einem Mineralölunternehmen und einem Tankstellenhalter geschlossenen Handelsvertretervertrag, nach der 50 % der Gesamtvergütung des Tankstellenhalters für "verwaltende" Tätigkeit gezahlt werden, hält wegen Verstoßes gegen § 89 b Abs. 4 Satz 1 HGB der Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) nicht stand.
    BGH
    25.09.2002
  9. KZR 10/01 - Änderung der Beweislast durch Salvatorische Klausel
    Leitsatz: Die weit verbreitete, in der Regel standardmäßig verwendete salvatorische Klausel, nach der ein nichtiges Rechtsgeschäft auch ohne die nichtige Klausel wirksam sein soll, entbindet nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten oder aber den Rest hätten gelten lassen. Bedeutsam ist sie lediglich für die von § 139 BGB abweichende Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält (Aufgabe von BGH, Urt. v. 8.2.1994 - KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II).
    BGH
    24.09.2002
  10. V ZR 270/01 - Ankaufsrecht; Einrede fehlender Nutzbarkeit, Einrede geringer Restnutzungsdauer
    Leitsatz: 1. Auch die Vermietung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist eine Nutzung, die der Einrede aus § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG entgegensteht. 2. Die Einrede geringer Restnutzungsdauer (§ 31 Abs. 1 SachenRBerG) braucht nicht ausdrücklich erhoben zu werden. Es reicht vielmehr aus, daß der Wille des Grundstückseigentümers zum Ausdruck kommt, den Abschluß des verlangten Erbbaurechts- bzw. Kaufvertrages wegen der geringen Restnutzungsdauer des Gebäudes oder der baulichen Anlage zu verweigern.
    BGH
    20.09.2002