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  1. 1 BvR 1424/02 - Grenzen der Verwertungskündigung nach Kauf einer vermieteten Wohnung
    Leitsatz: 1. Die Abweisung einer Räumungsklage des Käufers einer vermieteten Wohnung nach einer Verwertungskündigung mit der schlichten Begründung, die Differenz des Kaufpreises von 260.000 DM zu dem Verkehrswert im vermieteten Zustand von 180.000 DM sei kein Kündigungsgrund, verstößt gegen Art. 14 Grundgesetz. 2. Andererseits sind die Fachgerichte verfassungsrechtlich nicht gehindert, zuungunsten des Vermieters zu berücksichtigen, daß die Mieterträge gemessen an dem eingesetzten Kapital eine Rendite von deutlich über 7 % ergeben, die Wohnung in Kenntnis von den eingeschränkten Mieterhöhungsmöglichkeiten bei bestehendem Mietverhältnis erworben wurde und der Mieter erhebliche Eigenleistungen in den letzten Jahren erbracht hatte. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    12.11.2003
  2. 1 BvR 2388/02 - Klageabweisendes Räumungsurteil schließt neue Räumungsklage nach erneuter Kündigung nicht aus; Rechtskraftwirkung
    Leitsatz: Nach rechtskräftiger Abweisung einer Räumungsklage steht nur fest, daß die Kündigung unwirksam war. Einer erneuten Räumungsklage nach erneuter Kündigung steht die Rechtskraft des Urteils im Vorprozeß nicht entgegen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    30.09.2003
  3. 1 BvR 2079/02 - Keine Verfassungsbeschwerde gegen abgewiesene Klage auf zukünftige Räumung wegen Eigenbedarfs
    Leitsatz: Hat das Berufungsgericht eine Klage auf zukünftige Räumung wegen Eigenbedarfs abgewiesen, weil die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) nicht festgestellt werden könne, ist eine Verfassungsbeschwerde dagegen unzulässig. Dem Eigentümer ist es zuzumuten, notfalls erneut Räumungsklage zu erheben. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    26.02.2003
  4. VerfGH 95 A/03 - Aufhebung einer unanfechtbaren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs auf Gegenvorstellung; kein Ausschluß vom Richteramt in Sachen des Ehegatten; Befangenheit des Richters
    Leitsatz: 1. Ein unanfechtbarer Beschluß des Verfassungsgerichtshofs Berlin kann auf Gegenvorstellung von Amts wegen aufgehoben werden. 2. Ein Richter im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist nicht deshalb kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen, weil er mit einem Gesellschafter der am Verfahren beteiligten BGB-Gesellschaft verheiratet ist oder war. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    12.09.2003
  5. VerfGH 101/03, 101 A/03 - Verfassungsrechtlich gebotene Revisionszulassung; kein verfassungsrechtliches Gebot zu Rechtsgespräch und Hinweis auf Rechtsauffassung des Gerichts; fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Mietzahlung durch Sozialamt
    Leitsatz: 1. Eine Nichtzulassung der Revision verletzt die Garantie des gesetzlichen Richters nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage bei der nächsten Instanz aufdrängen mußte bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt. 2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht verfassungsrechtlich grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung. 3. Das Gleichbehandlungsgebot in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) ist durch eine gerichtliche Entscheidung nur dann verletzt, wenn diese unter keinem denkbaren Aspekt richtig vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen. Eine fehlerhafte Gesetzesauslegung allein ist noch nicht in diesem Sinne "willkürlich". (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    29.08.2003
  6. VerfGH 161/00 - Straßenreinigungsentgelte verfassungsgemäß
    Leitsatz: 1. Wegen des weiten Entscheidungsspielraums des Gesetzgebers sind die Abgrenzung des Kreises der Entgeltpflichtigen und die Bemessung der Entgelthöhe nach der Grundstücksfläche in § 7 Straßenreinigungsgesetz verfassungskonform. 2. Das gilt auch für die Besserstellung der Eigentümer von Eckgrundstücken (a. A. Sondervotum). (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    13.06.2003
  7. VerfGH 60/01 - Verwendungsersatz für Werterhöhungen bei Pachtgrundstücken; Datschen; Freizeitgrundstücke; Steganlage; Schuldrechtsanpassung
    Leitsatz: Gerichtliche Willkür bei der Beurteilung einer Werterhöhung für ein Grundstück.
    VerfGH Berlin
    23.03.2003
  8. VerfGH 24/01 - Angabe und Anrechnung von Kürzungsbeträgen bei Vermietung einer modernisierten Wohnung
    Leitsatz: Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter ist verletzt, wenn die grundsätzliche Rechtsfrage, ob im Fall einer Neuvermietung nach Abschluß einer mit öffentlichen Mitteln vorgenommenen Wohnungsmodernisierung, aber vor Auslaufen der Mietbindungsfrist in einer Mieterhöhung, die sich in den Grenzen der Bindungsmiete hält, Kürzungsbeträge angeben und in Abzug gebracht werden müssen, nicht zum Rechtsentscheid vorgelegt wird.
    VerfGH Berlin
    21.03.2003
  9. VIII ZB 94/03 - Rückstandssaldo als Kündigungsbegründung ausreichend
    Leitsatz: Kündigt der Vermieter das Wohnungsmietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzuges des Mieters (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB), so genügt er jedenfalls bei klarer und einfacher Sachlage seiner Pflicht zur Angabe des Kündigungsgrundes, wenn er in dem Kündigungsschreiben den Zahlungsverzug als Grund benennt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich.
    BGH
    22.12.2003
  10. VIII ZR 81/03 - Befristeter Kündigungsausschluß; Mindestmietzeit; Zeitmietvertrag
    Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit des befristeten Verzichts des Mieters auf sein gesetzliches Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag. 2. Es liegt kein Verstoß gegen die für den Mieter geltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB (Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats) vor, wenn die Mietvertragsparteien (individual-vertraglich) nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) einen Ausschluß des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters nach § 573 c Abs. 1 vereinbaren. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    22.12.2003