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Urteil Straßenreinigungsentgelte verfassungsgemäß
Schlagworte
Straßenreinigungsentgelte verfassungsgemäß
Leitsätze
1. Wegen des weiten Entscheidungsspielraums des Gesetzgebers sind die Abgrenzung des Kreises der Entgeltpflichtigen und die Bemessung der Entgelthöhe nach der Grundstücksfläche in § 7 Straßenreinigungsgesetz verfassungskonform.
2. Das gilt auch für die Besserstellung der Eigentümer von Eckgrundstücken (a. A. Sondervotum).
(Leitsätze der Redaktion)
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