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Urteil Keine Verfassungsbeschwerde gegen abgewiesene Klage auf zukünftige Räumung wegen Eigenbedarfs
Schlagworte
Keine Verfassungsbeschwerde gegen abgewiesene Klage auf zukünftige Räumung wegen Eigenbedarfs
Leitsatz
Hat das Berufungsgericht eine Klage auf zukünftige Räumung wegen Eigenbedarfs abgewiesen, weil die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) nicht festgestellt werden könne, ist eine Verfassungsbeschwerde dagegen unzulässig. Dem Eigentümer ist es zuzumuten, notfalls erneut Räumungsklage zu erheben.
(Leitsatz der Redaktion)
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