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Urteil Betriebskostenerhöhung
Schlagworte
Betriebskostenerhöhung; Erläuterung; Rechnungsdaten
Leitsatz
Bei Betriebskostenerhöhungen hat der Vermieter anzugeben, seit wann sich welche Betriebskostenart gegenüber einem bestimmten früheren Stand aus welchem Grund und in welchem Umfang erhöht; insofern muß jede einzelne Rechnung mindestens mit ihrem Datum aufgeführt sein.
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