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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; berechtigtes Interesse; Zweckentfremdung
Leitsatz
Zwar kann der fortdauernde Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Zweckentfremdungsvorschriften dem Vermieter ein Recht zur Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 564 b BGB einräumen, doch reicht bereits die bloße Aufforderung der Behörde an den Vermieter, dem Mieter gegenüber die Kündigung des Mietverhältnisses zu er klären, als Begründung für die Wirksamkeit einer Kündigung nicht aus.
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