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  1. 24 W 555/92 - Wirksamkeit der Enteignung von Grundstücken für "Verteidigungszwecke" durch die frühere DDR
    Leitsatz: 1. Grundstücke, die von der früheren DDR nach dem Verteidigungs-gesetz für sogenannte Verteidigungszwecke (hier: Mauerbau und Errichtung der Sperranlagen) enteignet wurden, gehören nach dem Einigungsvertrag zum Verwaltungsvermögen des Bundes. 2. Hoheitsakte im Beitrittsgebiet, die zur Enteignung von Grundstücken für Verteidigungszwecke geführt haben, sind auch bei Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze grundsätzlich wirksam und können allenfalls in einem Verwaltungsstreitverfahren aufgehoben werden (im Anschluß an Senat, Urteil vom 14. Oktober 1991 - 24 W 4582/91 -, ZOV 1991, 149 = VIZ 1992, 70 = ZIP 1992, 136).
    KG
    13.04.1992
  2. 26 W 1251/92 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; Ausreiseverkauf; unlautere Mittel; Unterlassungsanspruch; einstweiligeVerfügung; Instandsetzungsmaßnahme
    Leitsatz: 1. Für Ansprüche aus § 3 Abs. 3 VermG ist der Zivilrechtsweg eröffnet. 2. § 1 Abs. 3 VermG beinhaltet in erster Linie jene Fälle, in denen eine Ausreisegenehmigung von Eigentumsverzicht oder vorheriger Vermögensveräußerung abhängig gemacht wurde ("Vogel-Fälle"); der Einsatz unlauterer Mittel im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG muß nicht notwendig vom Erwerber, sondern kann auch durch staatliche Stellen oder Dritte erfolgt sein. 3. Ein nach § 3 Abs. 3 VermG geltend gemachter Unterlassungsan-spruch ist im einstweiligen Verfahren nur dann zu versagen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Restitutionsanspruch besteht. Für das Vorliegen der Ausschlußtatbestände nach dem VermG ist der Verfügungsberechtigte beweisbelastet.
    KG
    01.04.1992
  3. 30 REMiet 6/91 - Kündigung wegen Eigenbedarfs
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 556 a Abs. 1 S. 3 BGB findet auf eine Kündigung des Vermieters gemäß § 564 b Abs. 4 S. 1 Ziffer 1 BGB Anwendung.
    OLG Hamm
    16.03.1992
  4. 21 U 6962/91 - Grundstückskaufvertrag; Garantiehaftung; Mietgarantie; Schadensersatz; Verschulden bei Vertragsschluss
    Leitsatz: Anspruch auf Rückgängigmachung eines Kaufvertrages bei nicht einzuhaltender "Mietgarantie".
    KG
    18.02.1992
  5. 9 W 7183/91 - Unredlichkeit; Beweislast; Alteigentümer; Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigen
    Leitsatz: Die Darlegungslast für Umstände, die Unredlichkeit begründen, trägt im Zivilprozeß zunächst der Alteigentümer.
    KG
    24.01.1992
  6. 5 U 440/91 - Maklerlohnanspruch; Provisionsversprechen; Einzelkaufmann; GmbH-Geschäftsführer; Hauptgesellschafter; Passivlegitimation; Vertragskongruenz; Kausalität der Maklertätigkeit; Personendiskrepanz; Nachweismaklervertrag; Courtage
    Leitsatz: 1. Ein Einzelkaufmann, der unter seiner Firma einen Vertrag abgeschlossen hat, kann auch persönlich verklagt werden. 2. Wird einer natürlichen Person ein Mietobjekt vom Makler nachge-wiesen und verwertet diese Person den Nachweis für eine GmbH (juri-stische Person), deren Geschäftsführer und Hauptgesellschafter sie ist, so erlangt der Makler einen Maklerlohnanspruch gegen die natür-liche Person.
    OLG Koblenz
    16.01.1992
  7. 1 W 666/91 - Erbausschlagung für in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlaß
    Leitsatz: 1. Für einen mit gewöhnlichem Aufenthalt im alten Bundesgebiet in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1976 und dem 2. Oktober 1990 verstorbenen Erblasser bestimmt sich die Erbfolge für das in der ehemaligen DDR belegene Immobilienvermögen nach dem Recht der ehemaligen DDR (Nachlaßspaltung). 2. In solchem Falle ist für den in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlaß auf Antrag ein Erbschein zu erteilen, der sich nur auf diesen Immobiliennachlaß erstreckt. Dabei ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob solche Vermögenswerte dem Erblasser in Wahrheit zuzuordnen waren oder ob auf Immobilien sich beziehende Rechte nach dem Erbrecht der DDR als Immobiliennachlaß im Sinne von § 25 Abs. 2 DDR-RAG zu qualifizieren sind. Offen bleibt, ob ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins für in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen als mißbräuchlich zurückgewiesen werden kann, wenn offensichtlich solches Vermögen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als vorhanden angesehen werden kann. 3. Die Ausschlagung der Erbschaft für einen in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlaß konnte bis einschließlich 2. Oktober 1990 im Grundsatz nur gegenüber einem Staatlichen Notariat der ehemaligen DDR wirksam erklärt werden. 4. War dem Erben im Zeitpunkt der Ausschlagung bekannt, daß zum Nachlaß Immobilienvermögen im Gebiet der ehemaligen DDR gehörte, so ist die Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtums unbegründet, wenn der Irrtum darin besteht, daß der Erbe die künftige politische Entwicklung und die darauf beruhende Verfügbarkeit oder Wertsteigerung dieses Nachlaßteils bei der Ausschlagung nicht in seine Vorstellung aufgenommen hat.
    KG
    14.01.1992
  8. 24 W 2671/91 - Wohnungseigentum; Hundehaltung; Mehrheitsbeschluss
    Leitsatz: Auch Wohnungseigentumsanlagen mit hoher Wohndichte rechtfertigen nicht das generelle Verbot der Hundehaltung ohne Vorliegen konkreter Belästigungen. Ein untersagender Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer ist unwirksam, selbst wenn er nicht angefochten worden ist.
    KG
    13.01.1992
  9. 8 U 3266/91 - Beitrittsgebiet; Grundbuchberichtigung; Rechtswegzuständigkeit; Sittenwidrigkeit; Ausreisefall; Unredlichkeit; Rechtserwerb
    Leitsatz: 1. Für die gegen den Erwerber eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücke gerichtete Klage auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Das gilt auch dann, wenn der Kl. nach dem Vermögensgesetz einen Anspruch auf Rückgabe des Grundstücks gegen die öffentliche Hand besitzt. 2. Es kann davon ausgegangen werden, daß das Vermögensgesetz Grundbuchberichtigungsansprüche unberührt läßt, die darauf gestützt werden, daß das Grundbuch schon vor dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes unrichtig war, weil nach dem Recht der DDR ein wirksamer Eigentumserwerb nicht vorlag. 3. Die Kenntnis des Grundstückserwerbers von der Notlage des Veräußerers (z. B. Ausreisefreiheit erst nach Veräußerung des Grundstücks) allein machte das Erwerbsgeschäft nicht bereits sittenwidrig im Sinne von § 68 Abs. 1 Nr. 2 ZGB-DDR. Das gilt auch dann, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs den Unrechtsstaat DDR mit seiner beruflichen Stellung mittrug oder unterstützte. Die Frage, ob der Rechtserwerb unredlich im Sinne des Vermögensgesetzes war, bleibt davon unberührt.
    KG
    06.01.1992
  10. 13 O 373/92 - Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Restitutionsgrundstück; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Passivlegitimation des Verwalters; Abtretung des Restitutionsanspruchs
    Leitsatz: 1. Die auf Unterlassung baulicher Maßnahmen gerichtete einstweilige Verfügung setzt eine Prüfung des Restitutionsanspruchs nur insoweit voraus, als der Hauptanspruch nicht offensichtlich unbegründet sein darf. 2. Der Hauptanspruch ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Enteignung wegen Überschuldung erfolgt war. 3. Die Abtretung des Restitutionsanspruchs ist formfrei, wenn sie vor Inkrafttreten des 2. VermRÄndG erfolgt ist. 4. Zur Passivlegitimation des Verwalters. 5. § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG gilt auch für nicht-dingliche Maßnahmen, wenn sie ihrer Natur nach geeignet sind, den Anspruch des Berechtigten nachhaltig zu beeinträchtigen. 6. Unbeachtlich ist, ob die geplante Maßnahme objektiv dem Interesse des Berechtigten entspricht. 7. Zur Zulässigkeit der Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 a VermG.
    LG Berlin
    22.12.1992