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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 405)
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VIII ZR 112/91 - Revisionszulassung durch BezirksgerichtLeitsatz: Hat das Bezirksgericht in einer Wohnungsmietsache als Berufungs-gericht entschieden, so ist die Revision auch bei (irrtümlicher) Zulassung unstatthaft (Anschluß an BGH, Urteil vom 24. Juni 1987 - IV b ZR 5/86, NJW 1988, 49 unter 3 c).BGH18.03.1992
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IV ZR 87/91 - Gebäudeversicherung; Sturmschadenversicherung; ErsatzbestandteileLeitsatz: Bestandteile im Sinne des § 2 VGB sind auch solche Teile, die nur vorübergehend während einer Reparatur fachmännisch in das Gebäude eingefügt sind (Ersatzbestandteile).BGH18.03.1992
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V ZR 268/90 - Kaufvertrag über Wohnraum; Schadensersatz wegen vorübergehenden Entzugs der NutzungsmöglichkeitLeitsatz: Der Käufer kann für den vorübergehenden Entzug der Möglichkeit, den gekauften Wohnraum zu benutzen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn der Raum für seine Lebensführung von zentraler Bedeutung war und er ihn auch selbst bewohnen wollte.BGH21.02.1992
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VIII ARZ 5/91 - Modernisierung; allgemein üblicher ZustandLeitsatz: In den allgemein üblichen Zustand werden die gemieteten Räume versetzt, wenn dieser Zustand bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträumen - mindestens zwei Drittel - in Gebäuden gleichen Alters innerhalb der Region angetroffen wird.BGH19.02.1992
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BLw 18/91 - Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftsanpassungsverfahren; ProzesskostenhilfeversagungLeitsatz: a) Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach § 65 Satz 2 LwAnpG ist unstatthaft, wenn das Kreisgericht nicht in seiner Funktion als Landwirtschaftsgericht (mit Zuziehung ehrenamtlicher Richter), sondern als erstinstanzliches Zivilgericht über eine Klage durch Urteil entschieden hat. In einem solchen Fall kann die beschwerte Partei nur Berufung zum Bezirksgericht einlegen, und zwar unabhängig davon, ob über behauptete Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz entschieden worden ist. b) Der Landwirtschaftssenat kann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter Prozeßkostenhilfe versagen, wenn das beabsichtigte Rechtsmittel schon unzulässig wäre.BGH06.02.1992
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VII ZR 86/90 - Werkvertragsrecht; Bauwerk; ContainerkombinationLeitsatz: Eine als Ladengeschäft genutzte "Containerkombination" kann ein Bauwerk im Sinne von § 638 Abs. 1 BGB sein.BGH30.01.1992
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VII ZR 237/90 - Bauvertrag; Mess- und Rechenfehler; Rückforderung von ÜberzahlungenLeitsatz: Zur Rückforderung von Überzahlungen bei Bauverträgen.BGH30.01.1992
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5 StR 338/91 - Vorteilsannahme; Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines Unternehmens des sozialen WohnungsbausLeitsatz: Zur Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines in der Rechtsform einer GmbH geführten, auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus tätigen landeseigenen Unternehmens.BGH29.01.1992
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V ZR 274/90 - Tierhalterhaftung des BienenhaltersLeitsatz: a) Eine Tierhalterhaftung des Bienenhalters wegen Bienenanflugs und der dadurch bewirkten Blütenbestäubung scheidet schon dann aus, wenn der betroffene Grundstückseigentümer insoweit keinen Abwehranspruch hat (§ 906 Abs. 2 Satz 1 BGB). b) Bienenanflug und die dadurch bewirkte Blütenbestäubung sind ei-ne "ähnliche" Einwirkung im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB. c) Die durch Bienenanflug beeinträchtigte Nutzung eines Gärtnereigrundstücks kann wegen der Besonderheiten des Anbaus (hier: au-ßergewöhnliche Lockwirkung auf Bienen durch angebaute Pflanzen, deren Blüten in ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit besonders empfindlich gegen Bienenanflug sind) auch dann ortsunüblich sein (§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB), wenn in dem betreffenden Gebiet allgemein eine gärtnerische Grundstücksnutzung üblich ist.BGH24.01.1992
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XII ZR 202/90 - Halbteilungsgrundsatz; Güterauseinandersetzungsentscheidung; EigentumsgarantieLeitsatz: 1. § 39 Abs. 1 FGB, wonach bei Beendigung der Ehe das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen der Ehegatten mangels Einigung durch gerichtliche Entscheidung geteilt wird, ist bei verfassungskonformer Auslegung und entsprechender Handhabung des dem Gericht eingeräumten Ermessens eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums i. S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. a) Unteilbare Sachen kann das Gericht in der Weise verteilen, daß es daran Miteigentum der Eheleute begründet. Eine Übertragung in das Alleineigentum eines Ehegatten (§ 39 Abs. 1 Satz 3 FGB) kommt bei Grundstücken und vergleichbaren Gegenständen nur in Betracht, wenn dafür triftige Gründe bestehen, die der Bedeutung der Eigentumsgarantie angemessen sind und der Begründung von Miteigentum entgegenstehen. b) In seine Überlegung, ob ein Gegenstand in das Alleineigentum eines Ehegatten übertragen wird, muß das Gericht die diesem Ehegatten aufzuerlegende Erstattung des anteiligen Wertes in Geld einbeziehen; bei einer Übertragung zu Alleineigentum ist gleichzeitig die Erstattungspflicht festzusetzen und ihre Erfüllung zu sichern. c) Nach dem Grundsatz der Halbteilung hat das Gericht das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen umfassend zu teilen, soweit die Eheleute sich nicht über die Zuteilung von Vermögensgegenständen an einen von ihnen und ggf. eine Erstattung des anteiligen Wertes in Geld oder aber dahin einigen, sich über Vermögensgegenstände unabhängig vom übrigen gemeinschaftlichen Eigentum und Vermögen auseinandersetzen zu wollen. 2. Zur Frage, welche Gründe als triftig und eigentumsbezogen anerkannt werden können.BGH15.01.1992