Urteil Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten
Schlagworte
Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Restitutionsgrundstück; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Passivlegitimation des Verwalters; Abtretung des Restitutionsanspruchs
Leitsätze
1. Die auf Unterlassung baulicher Maßnahmen gerichtete einstweilige Verfügung setzt eine Prüfung des Restitutionsanspruchs nur insoweit voraus, als der Hauptanspruch nicht offensichtlich unbegründet sein darf.
2. Der Hauptanspruch ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Enteignung wegen Überschuldung erfolgt war.
3. Die Abtretung des Restitutionsanspruchs ist formfrei, wenn sie vor Inkrafttreten des 2. VermRÄndG erfolgt ist.
4. Zur Passivlegitimation des Verwalters.
5. § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG gilt auch für nicht-dingliche Maßnahmen, wenn sie ihrer Natur nach geeignet sind, den Anspruch des Berechtigten nachhaltig zu beeinträchtigen.
6. Unbeachtlich ist, ob die geplante Maßnahme objektiv dem Interesse des Berechtigten entspricht.
7. Zur Zulässigkeit der Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 a VermG.
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