« zurück zur Suche

Urteil Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten


Schlagworte

Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Restitutionsgrundstück; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Passivlegitimation des Verwalters; Abtretung des Restitutionsanspruchs

Leitsätze

1. Die auf Unterlassung baulicher Maßnahmen gerichtete einstweilige Verfügung setzt eine Prüfung des Restitutionsanspruchs nur insoweit voraus, als der Hauptanspruch nicht offensichtlich unbegründet sein darf.

2. Der Hauptanspruch ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Enteignung wegen Überschuldung erfolgt war.

3. Die Abtretung des Restitutionsanspruchs ist formfrei, wenn sie vor Inkrafttreten des 2. VermRÄndG erfolgt ist.

4. Zur Passivlegitimation des Verwalters.

5. § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG gilt auch für nicht-dingliche Maßnahmen, wenn sie ihrer Natur nach geeignet sind, den Anspruch des Berechtigten nachhaltig zu beeinträchtigen.

6. Unbeachtlich ist, ob die geplante Maßnahme objektiv dem Interesse des Berechtigten entspricht.

7. Zur Zulässigkeit der Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 a VermG.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (9 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
45,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
45,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,94 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.