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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Hundehaltung; Mehrheitsbeschluss
Leitsatz
Auch Wohnungseigentumsanlagen mit hoher Wohndichte rechtfertigen nicht das generelle Verbot der Hundehaltung ohne Vorliegen konkreter Belästigungen. Ein untersagender Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer ist unwirksam, selbst wenn er nicht angefochten worden ist.
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