« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 405)

  1. BezG Chemnitz; KrG Annaberg - Güterauseinandersetzung; Erstattungsanspruch,Eigentumsgarantie
    Leitsatz: Für die Bemessung der Erstattung des anteiligen Wertes einer einem Ehegatten nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB zu Alleineigentum übertragenen Sache kommt es auf die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz an.
    BGH
    15.01.1992
  2. 30 REMiet 2/91 - Mieterhöhung; Kappungsgrenze; Modernisierungskosten
    Leitsatz: Bezieht der Vermieter den Kostenaufwand für die Modernisierung einer preisfreien Mietwohnung dergestalt in ein Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG ein, daß er Anhebung der Miete auf die Vergleichsmiete nach dem Standard der durch die Modernisierung verbesserten Wohnung verlangt, so sind die an sich materiell-rechtlich nach § 3 MHG umlagefähigen Modernisierungskosten bei der Berechnung der Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG auszuklammern.
    OLG Hamm
    30.12.1992
  3. 5 UH 1/92 - Rechtsentscheid; Eigenbedarfskündigung; Schwager
    Leitsatz: 1. Eine Eigenbedarfskündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter den Eigenbedarf zu-gunsten eines Schwagers geltend macht. 2. Im übrigen ergeht kein Rechtsentscheid.
    OLG Oldenburg
    16.12.1992
  4. 7 U 1930/92 - Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; Dienstgrundstück
    Leitsatz: 1. Zuordnung des ehemaligen volkseigenen Verwaltungsvermögens zu Bund und Ländern. 2. Fehlende Ermächtigung der DDR Ministerien zum Verkauf von Dienstgrundstücken in der Übergangszeit.
    KG
    15.12.1992
  5. 1 W 1997/91 - Anfechtung von Zwangserbausschlagungen durch DDR-Übersiedler
    Leitsatz: 1. Eine Anfechtung von Erbausschlagungen, die der Erbe auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck erklärt hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist jedenfalls dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Form der Ausschlagung nicht im Einverständnis mit dem Begünstigten gewählt wurde, um diesem Vermögenswerte zu übertragen. 2. Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Zwangslage aufhört. Das ist jedenfalls der Zeitpunkt, von dem an es dem Anfechtenden zumutbar war, die Anfechtungserklärung dem Staatlichen Notariat zu übermitteln; eine Zumutbarkeit in diesem Sinne ist jedenfalls für die Zeit nach der Grenzöffnung am 9. November 1989 anzunehmen. Unentschieden bleibt, ob nicht die Anfechtungsfrist in jedem Falle vom Zeitpunkt der Ausreise an zu laufen beginnt, weil bei politischer Gefährdung oder sonstiger Unzumutbarkeit eine interlokale Zuständigkeit der Nachlaßgerichte der Bundesrepublik Deutschland für die Entgegennahme der Anfechtungserklärung bestand.
    KG
    08.12.1992
  6. 30 REMiet 4/92 - Teilinklusivmiete; Mieterhöhung; Ausgangsmiete
    Leitsatz: 1. Sieht ein Wohnungsmietvertrag als Mietentgelt nur einen bestimmten Betrag (zuzüglich Heizungs /Warmwasserkosten) vor, ist dieser Betrag im Regelfall als (Teil-) Inklusivmiete zu verstehen, mit der auch umlagefähige Betriebskosten abgegolten sein sollen (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Stuttgart, Leitsatz 1, vom 13. Juli 1983, NJW 1983, 2329). An diesen Betrag als (Teil-) Inklusivmiete ist bei der Mietzinserhöhung nach § 2 MHG anzuknüpfen. 2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.
    OLG Hamm
    03.12.1992
  7. 30 REMiet 3/92 - Rechtsentscheid; Vorlage; Mietvertragskündigung; Überbelegung; Aufnahme von Familienangehörigen; Wohnungsaufsicht
    Leitsatz: 1. Dem Bundesgerichtshof wird gemäß § 541 Abs. 1 Satz 3 ZPO fol-gende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis allein deshalb fristlos wegen vertragswidrigen Gebrauchs gemäß § 553 BGB zu kündigen, weil die Wohnung durch Zuzug von Familienmitgliedern in erheblichem Umfang überbelegt ist, obwohl sonst keine weiteren, den Ver-mieter beeinträchtigenden Umstände vorliegen? 2. Im übrigen - wegen der weitergehenden Vorlagefrage - ergeht kein Rechtsentscheid.
    OLG Hamm
    02.12.1992
  8. 1 W 4290/92 - Ausschlußfrist für die Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft nach dem Recht der ehemaligen DDR
    Leitsatz: Soweit sich die Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft nach dem Recht der ehemaligen DDR richtet, gilt in jedem Fall die Ausschlußfrist des § 405 Abs. 2 Satz 2 DDR-ZGB von vier Jahren seit der Erklärung über die Ausschlagung. Die Ausschlußfrist ist unabhängig davon zu beachten, ob der Anfechtende nach seinem Wissensstand oder aus sonstigen Gründen in der Lage gewesen wäre, die Anfechtung und ihre Gründe innerhalb der Frist geltend zu machen; eine Unterbrechung, Hemmung oder sonst ein Absehen von der Beachtung der Frist kommt grundsätzlich auch unter Berücksichtigung der besonderen politischen Verhältnisse im geteilten Deutschland nicht in Betracht.
    KG
    01.12.1992
  9. 24 W 6947/91 - Wohnungseigentum; Jahresabrechnung; ordnungsmäßige Verwaltung
    Leitsatz: Die Aufnahme nicht beglichener Verbindlichkeiten aus einer Wirtschaftsperiode in die Jahresabrechnung neben den tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben widerspricht nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Klarheit und Übersichtlichkeit der Abrechnung dadurch nicht leidet und der Eigentümerkreis im Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung mit demjenigen identisch ist, der im Zeitpunkt der Eingehung der jeweiligen Verbindlichkeit bestand (im Anschluß an Senat, Beschluß vom 10. Februar 1986 - 24 W 4051/85 - und Beschluß vom 1. Juli 1991 - 24 W 5554/90 -, NJW-RR 1992, 84 = WuM 1991, 514 = DWE 1992, 30).
    KG
    30.11.1992
  10. 24 W 4734/92 - Wohnungseigentum; Kostenvereinbarung; Haftungsreglung; Wasserschaden
    Leitsatz: Ist durch Vereinbarung vorgesehen, daß ein Wohnungseigentümer berechtigt ist, Baumaßnahmen im Dachgeschoß zur Bildung von Wohneinheiten "auf seine Kosten und Gefahr" durchzuführen, so haftet er für Wasserschäden im Zuge des Ausbaus auch ohne Verschulden.
    KG
    30.11.1992