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Urteil Selbständiges Beweisverfahren
Schlagworte
Selbständiges Beweisverfahren; Zulässigkeit; Wohnungseigentumssachen
Leitsatz
Das selbständige Beweisverfahren ist auch in Wohnungseigentumssachen zulässig. Für die Rechtsmittel gelten §§ 567, 568 ZPO; eine sofortige weitere Beschwerde ist unzulässig.
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