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Urteil Volkseigentum
Schlagworte
Volkseigentum; Bestandsschutz; staatliches Erbrecht
Leitsatz
Ein Bestandsschutz nach Art. 237 § 1 Abs. 1 EGBGB besteht nicht, wenn Erben dritter Ordnung nicht ermittelt wurden und ein Grundstück gleichwohl wegen des vermeintlichen Bestehens des staatlichen Erbrechts als Volkseigentum behandelt wurde.
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