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Urteil Unwirksamkeit einer unbestimmten Abbedingung der Mehrheitserfordernisse
Schlagworte
Unwirksamkeit einer unbestimmten Abbedingung der Mehrheitserfordernisse; Erforderlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen
Leitsatz
Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, daß Beschlüsse in der Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich nur mit Drei-Viertel-Mehrheit zustande kommen und nur bei Angelegenheiten, denen keine erhebliche Bedeutung zukommt, die einfache Mehrheit genügt, ist unwirksam.
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