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Urteil Sozietät von Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern


Schlagworte

Sozietät von Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern

Leitsatz

Das Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, solange der Anwaltsnotar selbst Steuerberater sein darf und auch nicht gehindert ist, sich mit Nur Steuerberatern zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenzuschließen.

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