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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; Erbausschlagung; Kettenerbausschlagung
Leitsätze
1. § 1 Abs. 2 VermG ist wegen Art. 143 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
2. Art. 143 Abs. 3 GG sichert den verfassungsrechtlichen Bestand auch solcher Rechtsnormen, die die Rückgängigmachung eines jedenfalls faktisch eingetretenen Eigentumsverlustes ausschließen und somit zum Verlust eventuell noch vorhandener formaler Rechtspositionen führen.
3. Zum Willkürverbot.
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