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Urteil preisgebundener Neubau


Schlagworte

preisgebundener Neubau; Betriebskostenabrechnung; Schriftform; automatische Einrichtung

Leitsätze

1. Der Vermieter preisgebundenen Neubauwohnraums kann von dem Mieter mit einer Betriebskostenabrechnung einen durch die Vorauszahlungen nicht gedeckten Umlegungsbetrag nur dann mit Erfolg nachfordern, wenn die Abrechnung im Sinne von § 10 Abs. 1 WoBindG hinreichend berechnet und erläutert ist und die gesetzliche Schriftform wahrt.

2. Eine solche von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Hausverwaltung mit Hilfe automatischer Einrichtung erstellte Betriebskostenabrechnung wahrt die gesetzliche Schriftform nicht, wenn die maschinell hergestellte Unterschrift nur die Firma der Gesellschaft wiedergibt, nicht aber - auch - den Namen der natürlichen Person, die für den Inhalt der Erklärung verantwortlich zeichnet (im Anschluß an LG Berlin GE 1983, 917, und GE 1990, 659).

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