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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Stellplatznutzung
Leitsatz
Sieht ein Mietvertrag die Nutzung einer Fläche als Einstellplätze für Kraftfahrzeuge vor, und wird die Fläche von Untermietern vertragswidrig als Kfz-Werkstätte benutzt, stellt dies einen Grund für die fristlose Kündigung des Haupt-Mietvertrages dar.
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