Urteil Beschwerdewert
Schlagworte
Beschwerdewert; Aufhebungsklage; Nutzungsverhältnis; Wochenendgrundstück; Erholungsgrundstück; Eintritt des Berechtigten; Prozessführungsbefugnis
Leitsätze
1. Der für die Beschwer maßgebliche Streitwert einer Aufhebungsklage, die auf die Beendigung eines unbefristeten Nutzungsverhältnisses über ein Wochenendgrundstück gerichtet ist, bestimmt sich nach dem 25fachen des vereinbarten Jahresentgeltes.
2. Der Berechtigte tritt erst mit Bestandskraft des Aufhebungsbescheides über die Anordnung der staatlichen Verwaltung in ein im Rahmen der staatlichen Verwaltung begründetes Nutzungsverhältnis ein. Vor diesem Zeitpunkt ist er für eine Aufhebungsklage nach § 314 ZGB nicht prozeßführungsbefugt.
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