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Urteil Altbau Berlin
Schlagworte
Altbau Berlin; Modernisierungszuschlag; Betriebskostenzuschlag; Wesentlichkeitsgrenze
Leitsatz
Bei ehemals preisgebundenem Altbauwohnraum in Berlin ist eine aus Betriebskosten- oder Modernisierungszuschlägen resultierende Überschreitung der anhand des Mietspiegels ermittelten Wesentlichkeitsgrenze zulässig; dies gilt auch für Modernisierungs- und Betriebskostenzuschläge, die nach dem 31. Dezember 1987 zulässig geworden sind.
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