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Urteil Waschbecken
Schlagworte
Waschbecken; Mieterhöhung; Mietspiegel; Bad
Leitsätze
Ein Raum kann nur dann als "Bad" i. S. eines tatsächlich vorhandenen Merkmales des Mietspiegels berücksichtigt werden, wenn es auch mit einem Waschbecken ausgestattet ist.
Ein vom Mieter eingebautes Waschbecken bleibt für die Wohnwertverbesserung im Zustimmungsverfahren zur Mieterhöhung unbeachtlich.
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