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Urteil Verwirkung der Mietzinsansprüche
Schlagworte
Verwirkung der Mietzinsansprüche; Minderung; Mietminderung
Leitsatz
Der Vermieter verwirkt seinen Anspruch auf Mietzins, wenn er nach früheren Beanstandungen eine Mietminderung weitere eineinhalb Jahre beanstandungslos hinnimmt.
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