« zurück zur Suche
Urteil gesetzlicher Vertreter
Schlagworte
gesetzlicher Vertreter; Vertreter des unbekannten Eigentümers; unbekannter Eigentümer; Verbot des Selbstkontrahierens; Selbstkontrahieren; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Leitsätze
1. Der nach § 11 b Abs. 1 VermG bestellte gesetzliche Vertreter, dessen Wirkungskreis "sämtliche zur Verwaltung erforderlichen Rechtshandlungen" umfaßt, ist auch zur Veräußerung des Grundstücks ermächtigt.
2. Jeder nach § 11 b Abs. 1 VermG bestellte Vertreter ist vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit, auch, wenn er selbst der Käufer des Grundstücks ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat