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Urteil Abrechnungspflicht über Betriebskosten nach Veräußerung


Schlagworte

Abrechnungspflicht über Betriebskosten nach Veräußerung

Leitsatz

Der in das Mietverhältnis gem. § 571 BGB eintretende Erwerber muß auch dann ein Guthaben aus einer von ihm zu erstellenden Betriebskostenabrechnung an den Mieter auszahlen, wenn er erst während des Abrechnungszeitraumes in das Mietverhältnis eingetreten ist.

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