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Urteil Vereinbarter Umlageschlüssel für Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung
Schlagworte
Vereinbarter Umlageschlüssel für Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung; Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Leitsatz
Ist im Mietvertrag bei einer Eigentumswohnung vorgesehen, daß die Betriebskosten im Verhältnis der Mietfläche zur Gesamtfläche umgelegt werden sollen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters keine Abrechnung nach Miteigentumsanteilen vornehmen.
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