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10 W 1/00 - Umlegungsmaßstab Fläche und Miettage; Unbilligkeit der Betriebskostenumlage vom Mieter darzulegenLeitsatz: 1. Das Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen läßt dem Vermieter begriffsnotwendig einen bis an die objektiven Grenzen der Billigkeit reichenden Ermessensspielraum bei der Wahl der in Betracht kommenden Verteilungsschlüssel, so daß es im Streitfall zunächst dem Mieter obliegt, die Billigkeit der getroffenen Leistungsbestimmung substantiiert zu bestreiten. Ist das geschehen, ist es Sache des Vermieters, die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die die Billigkeit seiner Leistungsbestimmung rechtfertigen. 2. Enthält der Mietvertrag keine anderslautende Regelung, so ist der gewerbliche Vermieter nach §§ 315, 316 BGB berechtigt, den Jahresgesamtbetrag der als umlagefähig vereinbarten Kosten der Straßenreinigung/des Winterdienstes für ein Geschäftshaus mit Ladenpassage auf der Basis des Flächenmaßstabs nach Miettagen zeitanteilig auf den Mieter umzulegen, auch wenn dessen Mietzeit erst am 18. Juni begonnen hat. 3. Die kurze Verjährung der §§ 197, 201 BGB gilt auch für den Anspruch des gewerblichen Vermieters auf Zahlung des sich aus der allgemeinen Betriebskostenabrechnung ergebenden Saldos. 4. Zur Frage der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung bei Versäumung einer vertraglich vereinbarten Abrechnungsfrist.OLG Düsseldorf03.02.2000
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24 W 601/99 - Anspruch des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die VerwaltungsunterlagenLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen steht auch dem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer zu und schließt das Recht auf Duldung des Kopierens ein. 2. Der Anspruch richtet sich einheitlich sowohl gegen den Verwalter wie auch gegen die Eigentümergemeinschaft. 3. War der Anspruch gegen den Verwalter bereits anhängig, bevor der Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist, besteht die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte fort, auch wenn nach dem Ausscheiden der Antrag gegen die Gemeinschaft gerichtet wird. 4. Stellt das Gericht gegen den Widerspruch des Antragstellers die Erledigung der Hauptsache fest, ist dagegen das Rechtsmittel wie gegen die Abweisung der Hauptsache zulässig.KG31.01.2000
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24 W 7323/98 - Kein Abrechnungsanspruch ausgeschiedener WohnungseigentümerLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Abrechnung eingezahlter Beitragsvorschüsse und Auszahlung von Guthaben geht mit dem Ausscheiden des Wohnungseigentümers auf dessen Nachfolger über und kann somit von dem früheren Eigentümer nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. 2. Außerhalb der jährlichen Gesamtabrechnung der Gemeinschaft im lnnenverhältnis kann es keine weiteren nachträglichen Abrechnungspflichten gegenüber einem oder mehreren ausgeschiedenen Wohnungseigentümern geben, weder für die Gemeinschaft noch für den Verwalter.KG31.01.2000
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15 W 318/99 - werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; WEG; InvollzugsetzenLeitsatz: Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft nach Teilung und gesichertem Erwerb vom Bauträger haben das Recht zur Mitwirkung an der Beschlußfassung der Eigentümerversammlung und zur Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen. Dies gilt auch, wenn sich das Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft über viele Jahre erstreckt, weil sich die Eigentumsumschreibung auf die einzelnen Erwerber aufgrund der mit dem Bauträger geschlossenen schuldrechtlichen Verträge wegen rechtlicher Auseinandersetzungen über Gewährleistungsansprüche hinauszögert.OLG Hamm27.01.2000
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24 U 3358/99 - Sachmangel des Sondernutzungsrechts; Kanaldeckel im GartenLeitsatz: Es liegt kein Sachmangel des Wohneigentums vor, wenn die mit-verkaufte Garten-Sondernutzungsfläche eine unterirdische Wasseranschlußstation mit einem Kanaldeckel (Durchmesser ca. 1 m) enthält, der gelegentlich zu Revisionszwecken geöffnet werden muß.KG26.01.2000
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3 Wx 444/99 - Beschwerdewert; Einziehung; Wohnungseigentum; Wert; BeschwerdegegenstandLeitsatz: Der Wert des Beschwerdegegenstands, der sich nach dem vermögenswerten Interesse des Rechtsmittelführers an der Beseitigung einer von der Eigentümergemeinschaft unter Hinweis auf eine mögliche spätere Entziehung seines Wohnungseigentums beschlossenen Abmahnung richtet, übersteigt 1.500 DM.OLG Düsseldorf24.01.2000
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10 U 182/98 - Zahlung der Kaution nach Beendigung des Gewerberaummietverhältnisses; Kautionsklage; Aufrechnung von Nebenkosten mit KautionLeitsatz: 1. Der Kautionsklage nach Vertragsbeendigung ist - ohne daß es einer Beweisaufnahme bedarf - bereits dann stattzugeben, wenn der Vermieter/Verpächter zur Begründung seiner Forderung schlüssig vorträgt, es bestünden noch Zahlungsansprüche gegen den Mieter/Pächter, zu deren Sicherung er die Kaution benötige. Die von ihm zur Begründung der Klage vorzutragenden Tatsachen müssen so konkret sein, daß sie aufgrund einer juristischen Subsumtion geeignet sind, den geltend gemachten Anspruch als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen. Die schlichte Behauptung, ihm stehe ein zu sichernder Anspruch zu, reicht hierzu im Regelfall nicht aus. 2. Die Kautionsklage nach Vertragsbeendigung setzt voraus, daß die zu sichernde Forderung bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung besteht. Anwalts- und Gerichtskosten, die erst durch die nachträgliche Kautionsklage verursacht werden, können nicht zu ihrer Rechtfertigung herangezogen werden. 3. Auch eine noch nicht erstellte oder - wie hier - neu zu erstellende Nebenkostenabrechnung kann Grundlage einer Kautionsklage nach Vertragsbeendigung sein. Dies gilt nicht, wenn im Zeitpunkt der Erhebung der nachträglichen Kautionsklage die dem Vermieter bei einer unterstellten rechtzeitigen Kautionsleistung zuzubilligende Abrechnungsfrist abgelaufen wäre, und der Vermieter es unterlassen hat, seine Gegenansprüche ordnungsgemäß abzurechnen, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre. 4. Die treuhänderische Zweckbindung, der die Mietkaution auch im gewerblichen Mietrecht grundsätzlich unterliegt, hat in Anwendung des § 399 BGB ein Zessionsverbot zur Folge. (Leitsätze des Einsenders)OLG Düsseldorf20.01.2000
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13 U 66/99 - Umbau; Endrenovierung; Kosten; Erstattung, Schönheitsreparaturen; NutzlosigkeitLeitsatz: Der Vermieter hat einen Anspruch auf Erstattung ersparter bzw. nutzlos aufgewandter Kosten für die Endrenovierung, wenn der Mieter, obwohl ihm der Vermieter angezeigt hat, daß eine Endrenovierung infolge Umbaus überflüssig ist, dennoch Schönheitsreparaturleistungen erbringt.OLG Oldenburg14.01.2000
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11 Wx 8/99 - Rechtsschutzbedürfnis; Beschlußanfechtungsverfahren; Verwalter; Abberufung; Aufhebungsbeschluß; BeschwerLeitsatz: Hat der Verwalter den Beschluß der Wohnungseigentümer über seine Abberufung angefochten, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis an der Fortführung des Anfechtungsverfahrens, wenn die Wohnungseigentümer beschließen, den Abberufungsbeschluß aufzuheben, und der Aufhebungsbeschluß nicht mehr angefochten werden kann. Der wieder bestellte Verwalter kann sein Rechtsschutzbedürfnis an der Fortführung des Anfechtungsverfahrens nicht dadurch wahren, daß er den Aufhebungsbeschluß - mangels Beschwer - unzulässig anficht.OLG Naumburg10.01.2000
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63 S 6/00 - Minderung; Taubenbefall in GroßstadtLeitsatz: 1. Es ist hinzunehmen, daß sich Tauben in Altbauten der Großstädte aufhalten und gelegentlich auch dort nisten. 2. Eine meßbare Minderung der Wohnqualität kann nur dann eintreten, wenn infolge baulicher Gegebenheiten (offenstehende Fenster einer leeren Wohnung; Nischen in Dachvorsprüngen) Tauben erheblich vermehrt auftreten.LG Berlin19.12.2000