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Urteil Unwirksame Schönheitsreparaturen-Quotenklausel von 100 %
Schlagworte
Unwirksame Schönheitsreparaturen-Quotenklausel von 100 %
Leitsatz
Ist im Mietvertrag eine Quotenhaftungsklausel über Schönheitsreparaturen vereinbart, die eine Abgeltung von 100 % vorsieht, ist die gesamte Klausel unwirksam (Abgrenzung zu LG Berlin GE 1995, 1083; LG Stuttgart WuM 1994, 462).
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