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Urteil Mieter trägt Beweislast für Mietzahlung
Schlagworte
Mieter trägt Beweislast für Mietzahlung; Besitzverschaffung durch verbotene Eigenmacht und Herausgabeanspruch
Leitsätze
1. Den Mieter trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der geschuldeten Miete.
2. Ist das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters beendet, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Räumungs- und Herausgabeklage nicht bereits deshalb, weil sich der Vermieter im Wege verbotener Eigenmacht den Besitz an den Mieträumen verschafft hat.
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