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Urteil Kein erweiterter Konkurrenzschutz in Ärztehaus
Schlagworte
Kein erweiterter Konkurrenzschutz in Ärztehaus; Radiologen verschiedener Fachgebiete
Leitsatz
Enthält der Mietvertrag für eine Arztpraxis in einem Ärztehaus mit einem Radiologen einen Konkurrenzschutz, wonach der Vermieter keine Vermietung an einen anderen Arzt mit gleicher Fachgebietsbezeichnung vornehmen darf, ist die Begründung von Mietverhältnissen mit Ärzten anderer Fachgebiete mit fachbezogener Röntgenberechtigung dadurch nicht ausgeschlossen.
(Leitsatz der Redaktion)
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