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Urteil Grundbuchberichtigung
Schlagworte
Grundbuchberichtigung; Volkseigentumseintragung
Leitsatz
Artikel 237 § 2 Abs. 2 EGBGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern setzt voraus, daß das Grundbuch unrichtig ist, weil Volkseigentum nicht wirksam entstanden ist.
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