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Urteil Bemessungsgrundlage für NS-V-Entschädigung
Schlagworte
Bemessungsgrundlage für NS-V-Entschädigung; Abzug der für Transferschaden geleisteten Entschädigung; Beweislast für Abzug der auf Transportkosten geleisteten Entschädigung
Leitsatz
Aus § 3 Satz 2 NS‑VEntschG folgt nicht, dass nur Entschädigungen nach den dort genannten Bestimmungen des BEG von einer nunmehr festzusetzenden Entschädigung abgezogen werden können. Es handelt sich lediglich um eine Verzinsungsregelung für aufgrund der genannten Bestimmungen geleistete Entschädigungen (wie Urteil der Kammer vom 22. Juni 2006 - VG 29 A 115.04 -, juris).
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