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Urteil besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage
Schlagworte
besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage; Enteignungsexzess
Leitsatz
Die besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage einer Entscheidung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die damals einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach heutigen rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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