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Urteil selbständiges Gebäudeeigentum


Schlagworte

selbständiges Gebäudeeigentum; LPG-Nutzungsrecht

Leitsätze

1. Für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums nach Art. 233 § 2 b Abs. 2 EGBGB in Verbindung mit § 27 LPG-G 1982 bzw. § 13 LPG-G 1959 kommt es allein darauf an, daß der vormaligen LPG ein Nutzungsrecht zustand. Ob das Nutzungsrecht vom Eigentümer des Bodens freiwillig übertragen wurde oder ob der Übertragungsakt nach dem Recht der DDR formwirksam war, ist unerheblich.

2. Einzelfall, in dem Gebäude auf Grundlage bestandskräftiger Baugenehmigungen errichtet worden sind.

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