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Suchergebnis Urteilssuche (441 - 450 von 649)
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63 S 331/04 - Aufwendungszuschüsse für familiengerechte Wohnungen (AZFam) kein Teil der KostenmieteLeitsatz: 1. Bei den im öffentlich geförderten Wohnungsbau einkommensabhängig gewährten Familienzuschüssen (AZFam) handelt es sich nicht um einen Teil der Kostenmiete, weshalb bei ihrem Wegfall eine Mieterhöhung gemäß § 10 WoBindG nicht erforderlich ist. 2. Entfällt mit Auslaufen der Preisbindung auch die Zahlung des Familienzuschusses, so ist zur Geltendmachung des sich daraus ergebenden Erhöhungsbetrages eine Mieterhöhung gemäß §§ 558 ff. BGB nicht erforderlich. (Leitsätze des Einsenders)LG Berlin11.02.2005
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64 S 438/04 - Umlagemaßstab in Heizkostenabrechnung; VorschußerhöhungLeitsatz: 1. Der Mieter kann sich darauf, daß in der Heizkostenabrechnung der Verteilermaßstab zwischen Grundkosten und Verbrauchskosten nicht angegeben ist, dann nicht mehr berufen, wenn die Berichtigung des Verteilermaßstabes auf seine Einwendungen erfolgt ist und sich die (berichtigte) Verteilung durch einfache Rechenoperation feststellen läßt. 2. Ist ein Verteilerschlüssel nur für die Grundkosten, nicht aber für die Verbrauchskosten angegeben, ist auch dann von einer nur teilweise formgerechten Abrechnung auszugehen, wenn der Verteilerschlüssel für die Verbrauchskosten vom Mieter hätte errechnet werden können. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin11.02.2005
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65 S 342/04 - Keine Abrechnung nach "Rumpfjahr" bei Vermieterwechsel; Angabe des Brennstoffverbrauchs bei Kokszentralheizung; Verrechnung von Teilzahlungen zunächst auf HeizkostenvorschußLeitsatz: 1. Ein Vermieterwechsel ist kein wichtiger Anlaß, der den Vermieter zu einer Betriebskostenabrechnung nach einem Rumpfjahr berechtigt. 2. Bei einer koksbetriebenen Zentralheizung müssen der Anfangs- und Endbestand in der Heizkostenabrechnung nicht angegeben werden. 3. Teilzahlungen des Mieters ohne Leistungsbestimmung sind bei einer Bruttokaltmiete zunächst auf den Heizkostenvorschuß zu verrechnen.LG Berlin11.02.2005
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62 S 367/04 - Betriebskostenabrechnung mit SollvorschüssenLeitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung unter Berücksichtigung von Sollvorauszahlungen ist nicht formell unwirksam. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter klar erkennen kann, daß die eingestellten Sollvorschüsse nicht seinen tatsächlichen Zahlungen entsprechen und er den Umfang seiner Leistungen auf die Vorauszahlungen ohne Schwierigkeiten selbst ermitteln kann. Korrigiert der Vermieter nach Ablauf der Ausschlußfrist die Abrechnung und stellt die tatsächlichen Vorauszahlungen ein, ist er mit der Geltendmachung des sich daraus ergebenden höheren Nachforderungsbetrages nicht ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.02.2005
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64 S 466/04 - Wirksame Regelung über Kosten der Zwischenablesung bei Mieterwechsel; kein Einbehalt für Betriebskostennachforderung bei KautionsabrechnungLeitsatz: 1. Es ist zulässig, im Mietvertrag zu regeln, daß der weichende Mieter die Kosten einer Zwischenablesung nach der HeizkV zu tragen hat. 2. Der Vermieter hat kein Zurückbehaltungsrecht bei der Kautionsabrechnung wegen zu erwartender Forderungen aus einer Betriebskostenabrechnung (insoweit Revision zugelassen).LG Berlin08.02.2005
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62 S 96/04 - Tatsächliche Wohnflächengröße als Grundlage für MieterhöhungLeitsatz: Bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommt es auf die tatsächliche Wohnungsgröße an, selbst wenn diese höher ist als die im Mietvertrag angegebene. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Parteien im Mietvertrag eine Größe vereinbart hätten, die kleiner ist als die tatsächliche Größe. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin03.02.2005
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82 T 639/04 - Räumungsvollstreckung ohne Anwesenheit des GläubigersLeitsatz: Die Räumungsvollstreckung besteht aus zwei Teilen: Zunächst ist der Schuldner aus dem Besitz zu setzen, danach ist der Gläubiger in den Besitz einzuweisen. Eine Anwesenheit von Schuldner oder Gläubiger ist dazu nicht erforderlich.LG Berlin31.01.2005
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67 S 195/04 - Mieterhöhungserklärung; Textform bei juristischen PersonenLeitsatz: 1. Für die Einhaltung der Textform nach § 126 b BGB genügt es, daß sich die Person des Erklärenden aus dem Gesamtinhalt der Willenserklärung bestimmen läßt, wozu auch die Angaben im Briefkopf oder im Inhalt des Textes gehören.LG Berlin27.01.2005
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63 S 348/04 - Keine Ausstrahlung einer unwirksamen Quotenklausel auf wirksame Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen; GbR-Bezeichnung im RubrumLeitsatz: Zur Bezeichnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Klagerubrum gehört auch die Angabe der Gesellschafter. Die Angabe der einzelnen Gesellschafter ist aber nicht Zulässigkeitsvoraussetzung für die Klage, kann demgemäß nachgeholt werden. Eine unwirksame Quoten-/Abgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit der (für sich genommen wirksamen) Vereinbarung über die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.01.2005
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13 T 9/05 - Einfacher Mietspiegel als BeweismittelLeitsatz: 1. Der einfache Mietspiegel hat auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels seine Bedeutung nicht verloren und kann nach wie vor im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung als Erkenntnismittel zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete verwendet werden. 2. Ob der einfache Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete verwendet werden kann, hängt von seiner Qualität ab.LG Duisburg24.01.2005