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67 S 301/04 - Ermächtigung zur VerwertungskündigungLeitsatz: 1. Der Vermieter von Wohnraum kann den Erwerber des vermieteten Grundstücks ermächtigen, ein ihm zustehendes Kündigungsrecht im eigenen Namen wahrzunehmen. 2. Der ermächtigte Erwerber kann allerdings nur ein in der Person des gegenwärtigen Vermieters bestehendes Kündigungsrecht ausüben. 3. Die Kündigung wegen Hinderung wirtschaftlicher Verwertung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber das Grundstück in Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit zum Zwecke der Sanierung und anschließenden Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins erworben hat.LG Berlin24.01.2005
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62 T 12/05 - Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur RäumungLeitsatz: Der Gebührenstreitwert für Klagen auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung kann in einfach gelagerten Fällen auf einen Zeitraum von sechs Monaten geschätzt werden.LG Berlin24.01.2005
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63 S 387/04 - Zurückverweisung eines berufungsfähigen Urteils wegen fehlenden Tatbestandes in amtsgerichtlichem UrteilLeitsatz: Enthält ein berufungsfähiges Urteil des Amtsgerichts keinen Tatbestand, ist es durch das Berufungsgericht aufzuheben und der Rechtsstreit ist an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen, wenn das Urteil keinen Tatbestand enthält und sich aus dem Tenor oder den Entscheidungsgründen der Streitgegenstand und damit der Umfang der Rechtskraft nicht bestimmen läßt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.01.2005
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4 O 99/04 - Unvermessene Grundstücksteilflächen, Grenzziehung,Leitsatz: 1. Sind sich beim Verkauf einer unvermessenen Grundstücksteilfläche die Vertragsparteien einig, die genaue Konkretisierung der Teilfläche einer späteren gemeinsamen Grenzziehung zu überlassen und hat dieser Wille in der notariellen Urkunde seinen Niederschlag gefunden, ist ein (form-) wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen (vgl. BGHZ 150, 334). 2. Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche kann eine Verurteilung zur Abgabe der Eintragungsbewilligung erst erfolgen, wenn die Teilfläche bereits abgeschrieben ist oder wenigstens ein Veränderungsnachweis vorliegt (so auch BGHZ 90, 323; NJW 1988, 415). Zuvor kann der Verkäufer nur zur Auflassung und Vornahme der erforderlichen Abschreibung verurteilt werden. 3. Wurde vor Eintragung des Käufers im Grundbuch der Grundstücksverkäufer enteignet oder das im Beitrittsgebiet belegene Grundstück in Volkseigentum überführt, ist die Übereignungspflicht des Verkäufers wegen (rechtlicher) Unmöglichkeit nach § 275 BGB erloschen (vgl. BGH, Urt. v. 19.9.1995, VI ZR 377/94, ZOV 1996, 30; OLG Brandenburg, Urt. v. 23.10.1996 - 3 U 20/94 - VIZ 1997, 360). 4. Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz stellen ein nach § 281 BGB a. F. (§ 285 BGB n. F.) herauszugebendes sog. stellvertretendes commodum dar, wenn der Restitutionsberechtigte seinerseits vor Enteignung zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 19.9.1995, VI ZR 377/94, ZOV 1996, 30; Beschl. v. 9.6.1999, IV ZR 278/98; KG, Urteil vom 4.9.1998 - 17 U 3053/97, VIZ 2000,677). Nach vollzogener Rückübertragung stellt das Grundstück selbst das herauszugebende Surrogat dar.LG Rostock20.01.2005
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63 S 354/04 - Kündigung mit Zahlungsrückstand aus VorvermietungszeitLeitsatz: Ein Vermieter kann sich zur Begründung einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht auf einen Rückstand berufen, der vor dem Eigentumsübergang entstanden ist, es sei denn, diese Mietrückstände sind ihm vom Veräußerer/Vorvermieter abgetreten worden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin18.01.2005
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67 S 273/04 - Ausstattungsmerkmal "Sammelheizung" im MietspiegelLeitsatz: Das Ausstattungsmerkmal "Sammelheizung" im Berliner Mietspiegel ist nicht gegeben, wenn der Mieter nach dem Mietvertrag die Kosten für die Instandhaltung der Gasetagenheizung einschließlich Wartung auf eigene Kosten zu übernehmen hat.LG Berlin17.01.2005
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63 S 357/04 - Beseitigung von Schimmelpilz trotz fehlenden Baumangels bei (Alt-) BauerrichtungLeitsatz: Der Vermieter ist zur Instandsetzung (vorliegend nachhaltige Schimmelpilzbeseitigung) verpflichtet, selbst wenn bei Errichtung des Hauses die zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen technischen bzw. baumäßigen Normen und Richtlinien eingehalten worden sind. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.01.2005
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82 T 12/05 - Vermieterpfandrecht und WohnungsräumungLeitsatz: Die Geltendmachung des die unpfändbaren Sachen nicht umschließenden Vermieterpfandrechts ist in aller Regel kein zulässiger Weg, die Räumungskosten zu mindern. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.01.2005
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62 S 297/04 - Turnusgemäß auszuführende Schönheitsreparaturen; starre RenovierungspflichtenLeitsatz: Eine mietvertragliche Formularklausel, wonach im allgemeinen Schönheitsreparaturen in bestimmten angegebenen Zeitabständen erforderlich werden, führt im Zusammenwirken mit einer weiteren Klausel, wonach die Schönheitsreparaturen turnusgemäß auszuführen sind, nicht zu (unzulässigen) starren Renovierungspflichten und damit auch nicht zu einer Unwirksamkeit der Überwälzungsklausel auf den Mieter insgesamt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.01.2005
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62 S 301/04 - Eingeschränkte Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen bei laufendem MietverhältnisLeitsatz: 1. Hat der Mieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen übernommen, kann der Vermieter auch während des Mietverhältnisses die Ausführung der Arbeiten oder einen Vorschuß dafür verlangen; eine Substanzgefährdung ist nicht erforderlich. 2. Voraussetzung ist jedoch, daß die Arbeiten fällig sind; die üblichen Renovierungsfristen sind hierzu nicht heranzuziehen, sondern die Arbeiten sind erst dann fällig, wenn über den rein optischen Mangel hinaus eine unzumutbare Beeinträchtigung des Wohnwertes erreicht ist. 3. Einem etwaigen Insolvenzrisiko des Mieters kann der Vermieter durch Vereinbarung einer Mietsicherheit begegnen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.01.2005