Urteil Umlagemaßstab in Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Umlagemaßstab in Heizkostenabrechnung; Vorschußerhöhung
Leitsätze
1. Der Mieter kann sich darauf, daß in der Heizkostenabrechnung der Verteilermaßstab zwischen Grundkosten und Verbrauchskosten nicht angegeben ist, dann nicht mehr berufen, wenn die Berichtigung des Verteilermaßstabes auf seine Einwendungen erfolgt ist und sich die (berichtigte) Verteilung durch einfache Rechenoperation feststellen läßt. 2. Ist ein Verteilerschlüssel nur für die Grundkosten, nicht aber für die Verbrauchskosten angegeben, ist auch dann von einer nur teilweise formgerechten Abrechnung auszugehen, wenn der Verteilerschlüssel für die Verbrauchskosten vom Mieter hätte errechnet werden können. (Leitsätze der Redaktion)
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