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8 C 251/05 - Modernisierungsankündigung wirksam trotz fehlender Abgrenzung von Instandhaltung zur Modernisierung; Wertverbesserungsmaßnahmen; Verkleinerung des Badezimmers; MieterhöhungLeitsatz: 1. Bei folgenden Arbeiten handelt es sich um Modernisierungsarbeiten: a) im Badezimmer dem Einbau eines Handwaschbeckens mit Armatur; das Einfliesen einer neuen Badewanne; dem Einbau eines freihängenden WCs nebst Spülvorrichtung; die Veränderung/Neuschaffung der Zu- und Abwasserleitungen für die Sanitärobjekte; die Verfliesung der Wände bis zu 2,20 m Höhe; die Verfliesung des Fußbodens; dem Ersatz der Wannenfüll- und Brausebatterie bei Notwendigkeit; dem Einbau eines Stromschutzschalters; die Installation eines Elektroanschlusses (Wandauslasses) im Bereich über dem Waschbecken zum künftigen Anschluß eines Beleuchtungskörpers sowie einer Steckdose neben dem Waschbecken; b) in der Küche dem Einbau einer Doppelspüle mit Unterschrank im Austausch gegen das vorhandene Ausgußbecken; die Anbringung eines Fliesenspiegels über der Doppelspüle. 2. Die dadurch eintretende Verkleinerung des Badezimmers auf etwa 135 cm Breite ist vom Mieter ebenso hinzunehmen wie die Notwendigkeit, Möbel in Bad und Küche anders zu stellen. 3. Die fehlende Abgrenzung zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und die Berechnung der zu erwartenden Mieterhöhung nach den Gesamtkosten führt nicht zur Unwirksamkeit der Modernisierungsankündigung. (Leitsätze der Redaktion)AG Neukölln29.12.2005
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106 C 311/05 - Keine Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen bei falscher Abrechnung; SchätzungenLeitsatz: Der Mieter hat bei fristgerechter Abrechnung keinen Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen, wenn die Abrechnung formell wirksam ist, auch wenn sie - unzulässigerweise - inhaltlich auf Schätzungen beruht.AG Schöneberg23.12.2005
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221 C 259/02 - Keine Minderung bei unterschiedlicher Wohnflächenberechnung der Terrasse; MietmangelLeitsatz: Ein zur Minderung berechtigender Mangel der Wohnung liegt bei einer Abweichung zwischen der anzurechnenden und der im Mietvertrag angegebenen Quadratmeterzahl um mehr als 10 % dann nicht vor, wenn die Differenz nur deshalb zustande kommt, weil die Terrasse mit 50 % anstatt mit 25 % angesetzt ist. (Leitsatz des Einsenders)AG Charlottenburg21.12.2005
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6 C 430/05 - Fahrradanhänger im HofLeitsatz: Der Mieter ist berechtigt, einen Fahrradanhänger, der zum Transport von zwei Kleinkindern benutzt wird, im Hof des Mietshauses abzustellen, wenn zumutbare anderweitige Abstellmöglichkeiten fehlen und die anderen Mieter dadurch nicht belästigt werden.AG Schöneberg12.12.2005
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15 C 255/05 - Keine Parabolantenne auf Balkon bei KabelanschlußLeitsatz: Ein jordanischer Mieter mit deutscher Staatsangehörigkeit hat bei Anschluß der Wohnung an das Kabelfernsehen keinen Anspruch auf Installation einer Parabolantenne auf dem Balkon eines denkmalgeschützten Hauses. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg01.12.2005
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228 C 111/05 - Unwirksame Quotenklausel; SchönheitsreparaturenLeitsatz: Eine Quotenklausel, wonach der Mieter noch nicht fällige Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses anteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages zu übernehmen hat, ist unwirksam, wenn dem Mieter nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, der Voranschlag sei überhöht.AG Charlottenburg29.11.2005
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204 C 182/05 - Unzulässiges Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung für nicht namentlich benannten VermieterLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung "namens und in Vollmacht der von uns vertretenen Grundstückseigentümer" ist jedenfalls dann unwirksam, wenn die Eigentümer vielfach gewechselt hatten und in der Vergangenheit dem Mieter die Namen des jeweiligen Vermieters nicht mitgeteilt wurden.AG Charlottenburg17.11.2005
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14 C 384/05 - Keine Pflanzentröge auf FensterbänkenLeitsatz: Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters auf Außenfensterbänken einer Erdgeschoßwohnung und dem aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich Pflanzentröge aufzustellen. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg15.11.2005
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9 C 440/05 - Nachberechnung rückwirkend erhöhter Grundsteuer; BetriebskostenLeitsatz: Die Nachberechnung rückwirkend erhöhter Grundsteuer muß unverzüglich, d. h. im Regelfall binnen zwei Wochen nach Zugang des entsprechenden Grundsteuerbescheides erfolgen. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte15.11.2005
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219 C 97/05 - Warmwasser als Entwässerungskosten; Warmwasserkosten bei Vereinbarung einer BruttokaltmieteLeitsatz: 1. Kosten der Entsorgung des Warmwassers sind nicht als Kosten der Versorgung mit Warmwasser i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 2 HeizkV umlagefähig, sondern nur als Kosten der Entwässerung i. S. d. §§ 2 Nr. 3 BetrKV. 2. Haben die Parteien eine Bruttokaltmiete vereinbart, so sind die Kosten der Wasserversorgung daneben nicht als Kosten der Versorgung mit Warmwasser umlagefähig, wenn sie bereits in der Bruttomiete enthalten waren. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg27.10.2005