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Suchergebnis Urteilssuche (861 - 870 von 884)
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1 K 452/02 - Ausschluss der Rückübertragung bei redlichem Erwerb; Voraussetzungen des redlichen ErwerbsLeitsatz: 1. Ein Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt nach der hierfür maßgeblichen Rechtslage die Eintragung im Grundbuch voraus. 2. Allein das dingliche Nutzungsrecht kann für sich genommen keinen redlichen Erwerb vermitteln, weil es lediglich im Zusammenhang mit dem Verkauf der Gebäude verliehen wird, um die Nutzung der zugehörigen Bodenfläche zu ermöglichen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Cottbus09.04.2008
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6 K 478/05 - Eigentumsanwartschaft als restitutionsfähiger Vermögenswert; Auflassungsvormerkung; Zusicherung der Restitution; verbindliche Zusicherung; InformationLeitsatz: 1. § 2 Abs. 2 VermG ist dahin auszulegen, dass nur derjenige die Rückübertragung eines Grundstücks verlangen kann, der an dem Grundstück wenigstens eine Eigentumsanwartschaft hatte. Eine Auflassungsvormerkung allein begründet keine Eigentumsanwartschaft. 2. Nicht jede schriftliche Erklärung, die eine Behörde im Verlauf eines Verwaltungsverfahrens zur Sach- und Rechtslage oder zur beabsichtigten Entscheidung abgibt, stellt inhaltlich eine verbindliche Zusicherung dar. Die Abgrenzung zwischen einer unverbindlichen Information und einer verbindlichen Zusicherung richtet sich nicht danach, ob beim Bürger Hoffnungen oder Erwartungen gedeckt werden, sondern danach, ob die Erklärung einer Behörde von einem erkennbaren rechtlichen Bindungs- oder Regelungswillen getragen gewesen ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Potsdam02.04.2008
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5 A 47/07 MD - Grundstücksrestitution; Rehabilitierungsbescheid; BindungswirkungLeitsatz: Die Rehabilitierungsgrundentscheidung ist zwar für das zuständige Vermögensamt bindend, jedoch nicht für den am Rehabilitierungsverfahren nicht beteiligten Verfügungsberechtigten. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)VG Magdeburg18.03.2008
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VG 16 A 78.06 - Wohnungsbauförderung; Aufwendungszuschüsse; Bewilligungsbescheid; Insolvenz des Fördernehmers; Kündigung der Fremddarlehen; Widerruf der Bewilligung bei Insolvenz; Zustellungsmängel; fehlendes Widerspruchsverfahren; rügelose Einlassung; Zweckverfehlung; Gewährung der Zuschüsse zur Deckung laufender Aufwendungen; (noch) kein Erlöschen der Mietpreisbindungen; fortwährende Überlassung an sozial berechtigte MieterLeitsatz: Der Fördergeber im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ist zum Widerruf der bewilligten Aufwendungszuschüsse berechtigt, wenn der Fördernehmer insolvent wird und die Fremddarlehen, zu deren Tilgung die Aufwendungszuschüsse beitragen sollen, gekündigt und fällig gestellt werden.VG Berlin13.03.2008
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22 A 177.05 - Geltungsbereich des Vermögensgesetzes; hypothekarisch gesicherte Forderungen an außerhalb des Geltungsbereichs des Vermögensgesetzes belegenen Grundstücken; Anrechnung des Bilanzpostens "Amortisationskonten"; fristgerechte KlageerhebungLeitsatz: 1. Wird nach Ablauf der einmonatigen Klagefrist in einem weiteren, späteren Schriftsatz der in der fristgerecht eingereichten Klage bezifferte Klageantrag erhöht, so ist die Klage insoweit unzulässig. 2. Der Ansatz der als Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Hypotheken, Rentenbankkreditanstalt‑Hypotheken und Kommunaldarlehen ist nicht deshalb zu kürzen, weil ein Teil der bilanzierten Hypotheken auf Grundstücken lastete, die außerhalb des Geltungsbereiches des Vermögensgesetzes belegen sind. 3. Steht nicht eindeutig fest, ob zum Unternehmen gehörige Grundstücke im Beitrittsgebiet belegen waren, so obliegt den Antragstellern der Nachweis für die Belegenheit dieser Liegenschaften im Geltungsbereich des Vermögensgesetzes. 4. Die Bilanzposition "Amortisationskonten" ist in voller Höhe bei den Schulden eines Unternehmens anzusetzen. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin12.03.2008
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6 K 2653/04 - Vorgeschobener Enteignungszweck; unlautere Machenschaft; Anbahnung des Grundstückskaufs; werterhöhende Investitionen; Ausschluss der RestitutionLeitsatz: 1. Die Aufbaugesetz-Enteignung ist eine "unlautere Machenschaft" in der Gestalt eines "Machtmissbrauchs", wenn der ausdrücklich angegebene Enteignungszweck "Verkauf" offenkundig von keiner gesetzlichen Grundlage gedeckt ist. 2. Die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 2 VermG ist auf bereits vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes wirksame Verfügungen nicht anwendbar. 3. Der für eine "Anbahnung" des Käufers i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 2 a VermG notwendige innere Zusammenhang fehlt, wenn der Erwerber verlangt, dass vor Abschluss des Erwerbsgeschäfts Instandsetzungsmaßnahmen ausgeführt werden. 4. Werterhöhende oder substanzerhaltende Investitionen im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe c VermG liegen nur dann vor, wenn die Anstrengungen des Erwerbers nach Art und Umfang der Maßnahmen sowie den dadurch bewirkten Veränderungen im Erscheinungsbild deutlich und auffällig über das übliche Nutzerverhalten hinausgegangen sind, so dass sich in ihnen eine durch besondere Opferbereitschaft gekennzeichnete Mühe um den später erworbenen Gegenstand ausdrückt. (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam12.03.2008
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4 K 1965/04 - Unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; kein Rückübertragungsanspruch bei einfacher Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Willkürschwelle; AufbaugesetzLeitsatz: Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Bejahung des Tatbestandes des § 1 Abs. 3 VermG nicht aus, der keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewährt, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht eingehalten worden sind. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder10.03.2008
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VG 29 A 20.08 - Rückübertragung von ehemaligem Vermögen des FDGBLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Rückübertragung von ehemaligem Vermögen einer Massenorganisation unterfällt nicht den Regelungen der Art. 21 Abs. 3 und 22 Abs. 1 Satz 7 EV i.V.m. § 11 Abs. 1 VZOG. 2. Für die Entscheidung über Ansprüche nach § 20 b Abs. 3 PartG-DDR n. F., aber auch nach der sog. Maßgabenregelung zum Einigungsvertrag (vom 31. August 1990, BGBl. II S. 1150) ist die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - BVS -, nicht das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) als Funktionsnachfolger der Präsidentin der Treuhandanstalt zuständig. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin06.03.2008
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4 K 83/04 - Bauvorbescheid und denkmalrechtliche Erlaubnis; Vorbescheidsverfahren; Denkmalschutz; BebauungsmöglichkeitLeitsatz: 1. Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, wonach im Vorbescheidsverfahren nur bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen geklärt werden können, nicht aber denkmalrechtliche Fragen. 2. Gründe des Denkmalschutzes stehen einem Bauvorhaben dann entgegen, wenn das Schutzobjekt durch die Baumaßnahme eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung erfährt. Das gilt dann nicht, wenn der Eigentümer sein Eigentum nicht mehr sinnvoll nutzen kann (hier: Erhaltung des unbebauten Zustands eines Grundstücks in Klein-Glienicke). (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam22.02.2008
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VG 29 A 38.05 - NS-VEntschG; Volkshaus; Entschädigungsgrundlagenbescheid bestandskräftig; Entschädigungshöhe; Unternehmen; Schätzung; Berechnungsmodus; Abzug von Grundpfandrechten; sonstiges Betriebsvermögen; Inventar; Vorliegen einer Inventarliste; Bewertung des Inventars; Richtzahlenverfahren; Mindestrichtwerte; Spruchreife; Schätzung der Behörde; gerichtliche Überprüfung; Verurteilung zur NeuschätzungLeitsatz: Aufgrund des Entscheidungsvorrangs der sachverständigen Behörde darf das Verwaltungsgericht die Schätzung der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens nach § 4 Abs. 3 EntschG grundsätzlich nicht selbst vornehmen.VG Berlin14.02.2008