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5 A 200/07 MD - Verfügungssperre; Bodenreformland; strafrechtliche RehabilitierungLeitsatz: 1. Eine Aufhebung der Vermögensentziehung im Sinne von § 1 Abs. 7 VermG "nach anderen Vorschriften" kann auch durch ausländische Staaten aufgrund der dort geltenden Rehabilitierungsbestimmungen ausgesprochen werden. 2. In Fällen russischer Rehabilitierungsbescheinigungen reichen "einfache Schreiben" als endgültige Ablehnung eines Rehabilitierungsbegehrens aus. 3. Stellt der anhängige Rückgabeantrag nach § 1 Abs. 7 VermG gewissermaßen lediglich noch eine rein verfahrensrechtliche Hülle ohne materielle Substanz dar, so ist eine Verfügungssperre gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG nicht gerechtfertigt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Magdeburg24.06.2008
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VG 4 A 64.07 - Keine ergänzende Entschädigung nach ErlösauskehrLeitsatz: Der wegen Unternehmensschädigung Berechtigte kann nach Erlösauskehr nicht ergänzende Entschädigung verlangen.VG Berlin23.06.2008
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5 A 137/07 MD - Ausschluss der Rückübertragung wegen redlichen ErwerbsLeitsatz: 1. Als unredlich i. S. d. § 4 Abs. 3 VermG ist der Erwerb dann anzusehen, wenn die Abweichung von allgemeinen Rechtsvorschriften der DDR sich darauf richtete, dem Käufer den Erwerb des Eigentums an einem Grundstück erst zu ermöglichen, was bei einer Überversorgung mit Wohnraum der Fall sein kann. 2. Ferner ist ein Rechtserwerb in der Regel als unredlich anzusehen, wenn er darauf beruhte, dass der Erwerber durch Ausnutzung einer persönlichen Machtstellung, die auch bei guten Beziehungen zu maßgeblichen Personen anzunehmen sein kann, auf den Erwerb Einfluss genommen hat. (Leitsätze der Redaktion)VG Magdeburg17.06.2008
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3 K 515/03 Ge - Vermutung für verfolgungsbedingten Vermögensverlust einer Freimaurerloge; Ausschluss der Rückübertragung wegen Eigentumserwerbs durch eine gemeinnützige Stiftung; Carl-Zeiss-StiftungLeitsatz: 1. Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung eines verfolgungsbedingten Verkaufs ist ausgeschlossen, wenn andere Tatsachen eine ungerechtfertigte Entziehung beweisen oder für eine solche Entziehung sprechen. Dabei genügt zugunsten des Berechtigten die bloße Darlegung, dass die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes überwiegend wahrscheinlich ist. 2. Eine Stiftung ist gemeinnützig i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Gera10.06.2008
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1 K 684/07 - Erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems durch SS-UntersturmführerLeitsatz: 1. Der Wahrnehmung der Funktion eines SS-Untersturmführers kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems zu. 2. Diese Indizwirkung kann jedoch durch außergewöhnliche Umstände ausgeräumt werden, die dafür sprechen, dass diese Funktion nicht im Sinne des Systems ausgeübt wurde. (Leitsätze der Redaktion)VG Leipzig04.06.2008
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VG 29 A 265.07 - Gestreckter Schädigungstatbestand steckengebliebener Selbstliquidation; Ersatzeinheitswert; Einheitswert; Unternehmensrestitution; Singularrestitution; Unternehmensbeteiligung; SchädigungszeitpunktLeitsatz: 1. Kann der als Bemessungsgrundlage der Entschädigung für den Verlust eines Unternehmens heranzuziehende Einheitswert nicht ermittelt werden, ist ein Ersatzeinheitswert nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz maßgebend. 2. Die Bindungswirkung des Restitutionsbescheides umfasst auch die Frage, ob es sich um eine stille oder eine atypische stille Gesellschaft handelt. 3. Ein stiller Gesellschafter ist ein atypischer stiller Gesellschafter, wenn er aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung des stillen Gesellschaftsverhältnisses hinsichtlich seiner vermögensmäßigen Beteiligung und seines Einflusses auf die Geschicke der Gesellschaft weitgehend einem Gesellschafter gleich steht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Berlin22.05.2008
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4 K 1456/01 - Unlautere Machenschaft; MachtmissbrauchLeitsatz: 1. Die Beweislast für den Schädigungstatbestand einer unlauteren Machenschaft nach § 1 Abs. 3 VermG trifft denjenigen, der sich zur Begründung seines Anspruchs auf den Schädigungstatbestand beruft. 2. Handelt es sich bei der vermögensentziehenden Maßnahme um eine Veräußerung zwischen Privaten auf privatrechtlicher Grundlage, so ist erforderlich, dass der Staat den manipulativen Verkauf, wenn nicht veranlasst, so doch zumindest gedeckt und damit selbst an der unlauteren Machenschaft mitgewirkt hat. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder14.05.2008
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5 K 2571/04 - Entschädigung bei Ausschlag der Unternehmensrestitution wegen Unmöglichkeit der Rückgabe der Singularrestitution; Vermutung für Fortbestehen eines landwirtschaftlichen Betriebes bis zur Überführung in die LPGLeitsatz: 1. Die unternehmensbezogenen Vorschriften über die Bestimmung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage (§§ 4, 3 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 EntschG) sind - wie im Vermögensgesetz - dann anzuwenden, wenn ein Unternehmen Gegenstand einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG war. 2. Für ein Fortbestehen des Unternehmens bis zur Schädigung spricht, dass für landwirtschaftliche Betriebe als staatliche Treuhänder entweder volkseigene Güter oder der Rat der Gemeinde bzw. Stadt einzusetzen waren. 3. Gegen die Stilllegung eines landwirtschaftlichen Betriebes spricht eine Vermutung, weil die DDR zur Versorgung der Bevölkerung und zur Einhaltung der vorgesehenen Ablieferungsnormen auf die Weiterführung verlassener landwirtschaftlicher Betriebe angewiesen war und die Treuhänder zu einer Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und bei der Nutzung zur Berücksichtigung der Erfordernisse des Aufbaus des Sozialismus verpflichtet waren. 4. Dafür, dass bis zur Überführung der landwirtschaftlichen Flächen in Volkseigentum eine Weiterführung des Betriebes erfolgte, spricht, dass einzelbäuerliche Betriebe aufgrund der hoffremden LPG-Strukturen in derartigen Fällen grundsätzlich erst nach Überführung in die jeweilige LPG im Sinne einer Betriebseinstellung untergingen. (Leitsätze der Redaktion)VG Dresden09.05.2008
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1 K 512/06 - Bodenformland; Neubauernstelle; Bodenreform; steckengebliebene Enteignung nach dem DDR-EntschädigungserfüllungsgesetzLeitsatz: 1. Ein Antrag auf Entschädigung nach dem DDR-EErfG kann fristwahrend bei der Behörde gestellt werden, die über den vermögensrechtlichen Antrag entschieden hat, auch wenn diese für die Entscheidung über den Entschädigungsantrag nicht zuständig ist. 2. Der Verlust von Bodenreformland nach der Bodenreformverordnung von 1951 kann grundsätzlich Ansprüche nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG begründen. 3. Voraussetzung ist ein in der DDR nicht erfüllter Anspruch auf Entschädigung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein solcher formell abgelehnt wurde. Es reicht aus, dass eine Berechnung bzw. Prüfung des Anspruchs erfolgt ist.VG Leipzig09.05.2008
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VG 9 A 179.06 - Rehabilitierung nach Verlassen der DDRLeitsatz: Auch bei späterer Rückkehr in das Beitrittsgebiet besteht für Zeiträume nach Verlassen der DDR kein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin08.05.2008