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Suchergebnis Urteilssuche (871 - 880 von 883)

  1. 6 K 2659/04 - Rückübertragung; schädigende Maßnahme; Verwalterverkauf; unlautere Machenschaft
    Leitsatz: Eine schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchstabe c VermG (sog. Verwalterverkauf) liegt nicht vor, wenn der Verwalter nur eine noch offene Verpflichtung des geflohenen Grundstückseigentümers erfüllt (hier: Abwendung eines Kaufpreisrückzahlungsanspruchs der Käuferin aus einem nicht genehmigten Grundstückskaufvertrag durch Abschluss eines Ergänzungskaufvertrages zum höchstzulässigen und bereits gezahlten Kaufpreis).
    VG Potsdam
    13.02.2008
  2. VG 29 A 260.07 - Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes; Zwangsverkauf eines Unternehmens mit anschließender Verbringung in das Beitrittsgebiet und dortiger erneuter besatzungshoheitlicher Enteignung; Quorum; Erreichen des Quorums; Unternehmensschädigung; Anteilsschädigung; Gebietsbezogenheit von NS-Verfolgungsmaßnahmen
    Leitsatz: Das Vermögensgesetz ist auch anwendbar, wenn ein aus rassischen Gründen 1936 in Frankfurt am Main entzogenes Vermögen vom Ariseur nach Potsdam verbracht worden ist und dort 1948 erneut besatzungshoheitlich enteignet worden ist.
    VG Berlin
    24.01.2008
  3. 6 K 101/06 Ge - Rücknahme eines Bescheides über den Umfang der Berechtigtenstellung; Unternehmensrestitution; Erlösauskehranspruch
    Leitsatz: 1. Die Behörde hat dann eine erneute Prüfung der Sache vorzunehmen, die in einer Rücknahmeentscheidung enden kann, wenn besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, etwa die Behörde in vergleichbaren Fällen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung den Vorrang vor der Rechtssicherheit eingeräumt hat. 2. § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, wonach der Verfügungsberechtigte im Fall der Veräußerung des Vermögensgegenstandes den Erlös - ohne Rücksicht auf den Verkehrswert - auszukehren hat, wird in Fällen der Unternehmensrestitution bzw. der Unternehmenstrümmerrestitution durch die spezielle Bestimmung des § 6 Abs. 6 a Sätze 3 und 4 VermG verdrängt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Gera
    10.01.2008
  4. 47550/06 - Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ("Deutsche Treuhand")
    Leitsatz: Der EGMR ist für Individualbeschwerden wegen Verletzung von durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten Rechten durch Unterzeichnerstaaten nur dann zuständig, wenn die Maßnahmen nach der Ratifikation der Konvention und den Protokollen erfolgt sind oder Dauerwirkungen eines bereits vorhandenen Zustandes sind. Die Entziehung des Eigentums oder eines anderen dinglichen Rechts ist grundsätzlich ein einmaliger Akt und schafft keinen Dauerzustand einer "Entziehung eines Rechts". Die Konvention verpflichtet die ratifizierenden Staaten auch nicht ausdrücklich zur Wiedergutmachung von Unrecht oder Schäden, die entstanden sind, bevor sie die Konvention ratifiziert haben. (Leitsätze der Redaktion)
    EGMR
    07.10.2008
  5. 20 A 1661/06 - Sortieren und Pressen von Abfällen aus Restmüllbehältern; Müllverdichtung
    Leitsatz: Ein generelles Verbot der Abfallverpressung (maschinelle Müllverdichtung) durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist rechtswidrig. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Nordrhein-Westfalen
    11.09.2008
  6. B 14 AS 36/08 R - Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung; Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten; Angemessenheitsprüfung bzw. -maßstab; Anwendung eines bundesweiten Heizspiegels; Abzug für Warmwasserkosten; Größe des Wohnraums; Wohnfläche; Mietpreis; Produkttheorie; angemessene Energiekosten; unzulässige Heizkostenpauschalen
    Leitsatz: 1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Ob die Unterkunftskosten angemessen sind, richtet sich nicht nur nach der Größe des Wohnraums, sondern nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nach dem Produkt aus der Wohnfläche und dem Mietpreis (Produkttheorie). 2. Die tatsächlichen Heizkosten sind um die Kosten für die Erwärmung von Wasser zu bereinigen, wobei die Tabelle aus dem Urteil BSGE 100, 94 zugrunde zu legen ist. 3. Ob die Heizkosten angemessen sind, ist von der Kaltmiete getrennt zu ermitteln (keine erweiterte Produkttheorie). Maßgeblich ist vielmehr, ob nach einem kommunalen Heizspiegel oder dem bundesweiten Heizspiegel ein Grenzwert überschritten wird, der sich aus dem Produkt des Wertes für einen extrem hohen Energieverbrauch mit der angemessenen Wohnfläche in Quadratmetern ergibt. (Leitsätze der Redaktion)
    BSozG
    02.07.2008
  7. 2 U 202/08 - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Abgang von Eis und Schnee von einem Dach; Schneefanggitter
    Leitsatz: Im Einzelfall kann eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Hauseigentümers darin gesehen werden, dass dieser bei besonders gefährlichen Wetterlagen ortsübliche Maßnahmen zur Verhinderung des Abgangs von Schneelawinen (Abschlagen von Schnee und Eis, Räumung des Daches) nicht trifft. Dies gilt auch dann, wenn Schneefanggitter bauordnungsrechtlich nicht vorgeschrieben oder nicht ortsüblich sind.
    OLG Thüringen
    18.06.2008
  8. S 32 B 458/08 AS ER - Angemessene Leistung für Unterkunft; AV-Wohnen Berlin; Mietspiegel; Spannenoberwert; angemessene Betriebskosten; Berliner Mietspiegel; Grundsicherung; Arbeitslosengeld
    Leitsatz: 1. Die AV-Wohnen vom 7. Juni 2005 gibt unter Berücksichtigung des Berliner Mietspiegels 2007 nicht die Werte für angemessenen Wohnraum wieder. 2. Auszugehen ist vom Spannenoberwert zuzüglich der Betriebskosten, die nach der nichtamtlichen Anlage zum Mietspiegel zu ermitteln sind. (Nichtamtliche Leitsätze)
    LSG Berlin-Brandenburg
    04.04.2008
  9. 3 U 103/07 - Fortsetzung des Mietverhältnisses mit GbR nach Tod eines Gesellschafters; Abwicklungsgesellschaft; Eintritt von Erben; Auflösung der Gesellschaft; Sonderkündigungsrecht; Tod des Mieters
    Leitsatz: 1. Entsteht mit dem Tod eines Gesellschafters einer GbR eine Abwicklungsgesellschaft, so besteht diese bis zur Abwicklung ihrer sämtlichen Vertragsbeziehungen (§ 730 Abs. 2 BGB) fort. 2. ln diese fortbestehende Abwicklungsgesellschaft treten die Erben mit allen Rechten an die Stelle des Erblassers, die dieser ansonsten in der Abwicklungsgesellschaft eingenommen hätte. 3. Die Auflösung einer Gesellschaft gibt regelmäßig kein außerordentliches Lösungs- oder Umgestaltungsrecht in Bezug auf bestehende Schuldverhältnisse. 4. § 580 BGB ist beim Tod eines GbR‑Gesellschafters unanwendbar.
    Brdbg. OLG
    02.04.2008
  10. 7 K 333/06 - Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer; EuGH-Vorlage zum nationalen "Belastungscocktail" aus Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer für Empfänger von Bauleistungen sowie zum europäischen Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sog. einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen?
    FG Niedersachsen
    02.04.2008