Urteil Wohnungsbauförderung
Schlagworte
Wohnungsbauförderung; Aufwendungszuschüsse; Bewilligungsbescheid; Insolvenz des Fördernehmers; Kündigung der Fremddarlehen; Widerruf der Bewilligung bei Insolvenz; Zustellungsmängel; fehlendes Widerspruchsverfahren; rügelose Einlassung; Zweckverfehlung; Gewährung der Zuschüsse zur Deckung laufender Aufwendungen; (noch) kein Erlöschen der Mietpreisbindungen; fortwährende Überlassung an sozial berechtigte Mieter
Leitsatz
Der Fördergeber im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ist zum Widerruf der bewilligten Aufwendungszuschüsse berechtigt, wenn der Fördernehmer insolvent wird und die Fremddarlehen, zu deren Tilgung die Aufwendungszuschüsse beitragen sollen, gekündigt und fällig gestellt werden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?