« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (881 - 884 von 884)
Sortierung:
-
7 K 333/06 - Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer; EuGH-Vorlage zum nationalen "Belastungscocktail" aus Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer für Empfänger von Bauleistungen sowie zum europäischen Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-SystemrichtlinieLeitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sog. einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen?FG Niedersachsen02.04.2008
-
B 11b AS 31/06 R - Zuschlag für Schönheitsreparaturen als Teil der Unterkunftskosten; Grundsicherung; Arbeitslosengeld; Kosten für Unterkunft und Heizung; Regelleistung; Abzug für Instandhaltung und Reparaturen; KleinreparaturenLeitsatz: Mietvertraglich vereinbarte monatliche Zuschläge für Schönheitsreparaturen fallen unter die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB 2 zu übernehmenden Kosten der Unterkunft; insoweit ist kein in der Regelleistung enthaltener Anteil für „Instandhaltung und Reparatur" in Abzug zu bringen.BSG19.03.2008
-
31 C 306/07 - Anforderung an Kostenklausel über Abwälzung der Kleinreparaturen; betragsmäßige Begrenzungen; Obergrenzen; HöchstbetragLeitsatz: Die Überbürdung von Kosten für Kleinreparaturen ist zwar grundsätzlich (und auch durch Formularvereinbarung) möglich, unterliegt jedoch der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Die Reparaturen müssen sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind; ferner muss ein Höchstbetrag je Einzelreparatur sowie ein Höchstbetrag für den Fall, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrere Kleinreparaturen anfallen, festgesetzt werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Brandenburg a. d. Havel06.03.2008
-
15 S 228/07 - Fälligkeit von Erhöhungen der Betriebskostenvorschüsse, Einsichtsrecht des Mieters am Belegenheitsort des Mietobjekts, Zurückbehaltungsrecht bei Vorschüssen, BetriebskostenunterlagenLeitsatz: 1. Der erhöhte Betriebskostenvorschuss ist erstmals mit Beginn des auf die Erklärung des Vermieters folgenden übernächsten Monats fällig. 2. Der Mieter hat ein Zurückbehaltungsrecht auch an den erhöhten Vorauszahlungen, wenn der Vermieter auf seine Einwendungen hin ihm die begehrte Einsicht in die Abrechnungsunterlagen der der Erhöhung zugrunde liegenden Betriebskostenabrechnung am Belegenheitsort des weit von dem Sitz des Vermieters entfernten Mietobjekts nicht gewährt. (Leitsätze der Redaktion)LG Frankfurt (Oder)21.01.2008