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  1. BVerwG 5 C 20.07 - Entschädigung; unbebautes Grundstück; Grundstücksentschädigung; maßgeblicher Zeitpunkt für Bestimmung der Grundstücksnutzung; staatliche Inverwaltungnahme als maßgebliche Schädigung; Änderung der Nutzungsart während staatlicher Verwaltung; maßgebliche Nutzungsart für Vervielfältiger (Ersatz-) Einheitswert; maßgeblicher Zeitpunkt der Schädigung für Bestimmung der Nutzungsart des Grundstücks; Singularentschädigung; Anordnung der staatlichen Verwaltung als Schädigung
    Leitsatz: Für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach § 3 EntschG ist hinsichtlich der Bestimmung der Nutzungsart des Grundvermögens auch dann auf den Zeitpunkt des Eigentumsverlustes durch Veräußerung abzustellen, wenn das Grundstück zuvor in staatliche Verwaltung genommen worden war und sich während dieser Zeit die Nutzungsart geändert hat.
    BVerwG
    10.04.2008
  2. BVerwG 8 B 13.08 - Entschädigungsfonds als Gläubiger des Wertersatzanspruchs
    Leitsatz: Der Wertersatzanspruch steht dem Entschädigungsfonds zu, wenn eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft im Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Rückgabe Verfügungsberechtigter ist, wobei es auf deren formale Inhaberschaft ankommt. Ob dieser die Kosten der ersetzenden Maßnahmen selbst getragen hat, ist dabei ohne Bedeutung. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    09.04.2008
  3. BVerwG 5 B 168.07 - Vorschubleisten; SS-Untersturmführer; Aufklärungspflicht
    Leitsatz: 1. Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden ist, kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu, hierfür reichen aber ehrenamtliche oder nachgeordnete Parteifunktionen auf Kreisebene nicht aus. 2. Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des (Ober-) Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    09.04.2008
  4. BVerwG 4 CN 1.07 - Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; Rechtsschutzinteresse; Abwägungsmaterial; Planerhaltung; wesentlich; abwägungsbeachtlich; Abwägungsvorgang; Diskothek
    Leitsatz: Von der Planung berührte, nicht zutreffend ermittelte oder bewertete Belange betreffen bereits dann „wesentliche Punkte" im Sinne der Planerhaltungsvorschrift des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wenn diese Punkte in der konkreten Planungssituation abwägungsbeachtlich waren.
    BVerwG
    09.04.2008
  5. BVerwG 8 B 5.08 - Zeugen vom "Hörensagen"; überwiegende Wahrscheinlichkeit für Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes
    Leitsatz: 1. Spricht das Gericht der behaupteten Wahrnehmung eines Zeugen vom Hörensagen unbesehen jeden Beweiswert ab, liegt darin eine unzulässige Vorwegnahme der Würdigung des Beweisergebnisses. 2. "Andere Tatsachen", die gem. § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Halbs. 1 REAO für eine ungerechtfertigte Entziehung des fraglichen Vermögensgegenstandes nur zu sprechen brauchen, liegen bereits dann vor, wenn der Berechtigte darlegt, dass die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes überwiegend wahrscheinlich ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    08.04.2008
  6. BVerwG 8 B 108.07 - Verletzung rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung; unlautere Machenschaft; manipulative Enteignung; Eigenheimbebauung
    Leitsatz: 1. Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß § 108 Abs. 12 VwGO wegen des Erlasses einer Überraschungsentscheidung greift nur dann durch, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde legt, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fern liegend anzusehen ist. 2. Die Enteignung eines Grundstücks erst nach der Durchführung der Baumaßnahme stellt allein noch keinen Machtmissbrauch dar. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    04.04.2008
  7. BVerwG 4 CN 3.07 - Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; vorhabenbezogene Verkaufsflächenbegrenzung; baugebietsbezogene Verkaufsflächenbegrenzung; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit
    Leitsatz: Die durch Bebauungsplan erfolgte Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig. Erklärt das Normenkontrollgericht einen vom Antragsteller umfassend angegriffenen Bebauungsplan für teilweise unwirksam, so ist der Antrag im Übrigen mit der Kostenfolge aus § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO abzulehnen, wenn der Antrag­steller mit der Anfechtung des ihn beschwerenden Teils des Plans erfolglos bleibt (Abgrenzung zu BVerwGE 88, 268).
    BVerwG
    03.04.2008
  8. BVerwG 8 C 7.07 - Bruchteilsrestitution; Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur; wesentliche Änderung des Unternehmens; organisches Wachstum des Unternehmens; wesentliche Änderung der Kapitalstruktur durch erhebliche Aufstockung des Grundkapitals
    Leitsatz: Eine Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG scheidet aus, wenn die zu restituierenden Vermögensgegenstände nicht mit Mitteln des Unternehmens erworben wurden. Um solche (ursprünglichen) Mittel des Unternehmens handelt es sich nicht, wenn eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens durch eine erhebliche Aufstockung des Grundkapitals erfolgt ist.
    BVerwG
    02.04.2008
  9. BVerwG 3 B 81.07 - Übergang des Verwaltungsvermögens nicht mehr bestehender Körperschaften öffentlichen Rechts; Rechtsnachfolge von Verfolgten
    Leitsatz: 1. Ein Übergang des Verwaltungsvermögens nicht mehr bestehender Körperschaften des öffentlichen Rechts auf deren Funktionsnachfolger gem. Art. 135 Abs. 2 GG scheidet aus, wenn das Vermögen in Volkseigentum überführt wurde; für solches Vermögen gilt die Verteilungsregelung der Art. 21, 22 EV. 2. § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG betrifft die Rechtsnachfolge speziell in den Fällen des § 1 Abs. 6 VermG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    31.03.2008
  10. BVerwG 8 B 107.07 - Wertermittlung gem. Preisverfügung auf enteignungsgleiche Maßnahme; vorgeschobener Enteignungszweck; geringere Entschädigung
    Leitsatz: 1. Die Ministerratsbeschlüsse vom 23. Dezember 1976 und vom 28. Juli 1977 und die Preisverfügung 3/82 kommen nicht insgesamt für eine Schädigung gemäß § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG in Betracht, sondern nur, soweit sie Bestimmungen enthalten, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten. 2. Für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 lit. b VermG muss die (geringere) Entschädigung als Folge der Enteignung zugleich das Ergebnis einer Maßnahme sein, die ihrerseits - zumindest auch - Ursache für diese Enteignung war. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    18.03.2008